Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-09-07
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Eines wird aus den Vorvoten und auch aus dem Votum der Berichterstatter klar: Das Ei des Kolumbus haben wir beim Bemühen darum, die Zulassung der Ärztinnen und Ärzte auf der Basis einer gesunden, auch nachfrageorientierten Gesundheitsversorgung zu regulieren, nicht gefunden. Wir tun deshalb gut daran, uns auf eine minimale Lösung zu beschränken und uns zu erinnern, warum wir diese Zulassungsregulierung ursprünglich überhaupt eingeführt haben: nicht wegen der Kostensteigerung, sondern schlicht wegen der Angst vor einer ungebremsten Einwanderung ausländischer Ärztinnen und Ärzte nach Einführung der Personenfreizügigkeit.
Die Zulassungsregulierung, die damals beschlossen und die mehrmals verlängert wurde, hat sich nie konstruktiv ausgewirkt, gerade deswegen, weil eben die Kantone in verschiedenen Rollen tätig sind. Sie regulieren nicht nur die Gesundheitsversorgung auf ihrem Gebiet im freiberuflichen ambulanten Bereich, sondern sie sind auch Träger der Spitalambulatorien. Dort fand eine ungebremste Einwanderung ausländischer Ärztinnen und Ärzte statt. Dort war auch der angebotsinduzierte Markt am grössten, und dort zeigen sich eben jetzt auch die grössten Kostensteigerungen. Nur haben wir ungenügende Daten darüber, wo diese Kostensteigerungen wirklich marktorientiert und angebotsinduziert erfolgen und wo sie auch eine Konsequenz des technologischen Fortschrittes und der Verlagerung in die ambulante Medizin darstellen.
Wir haben lange diskutiert, wir haben lange gerungen. Diejenigen, die jetzt für Nichteintreten sind, verlangen mehr Markt; sie verlangen immer noch Vertragsfreiheit. Das ist aber ein Karren, den wir politisch nur an die Wand fahren können, weil eine unflankierte Vertragsfreiheit von den Ärzten und Ärztinnen nie akzeptiert werden könnte, und zwar darum nicht, weil die Qualität der ärztlichen Behandlung damit vollständig der Ökonomie untergeordnet würde. Das war aber in der Vergangenheit nie kostensparend, es war immer kostentreibend.
Wir haben jetzt aber eine minimale Lösung gefunden. Das ist die Voraussetzung von drei Jahren Tätigkeit in der Schweiz, und das ist vielleicht gar keine schlechte Lösung. Denn das ist eine Hürde, die nicht zu unterschätzen ist: Zuerst muss man, um drei Jahre in der Schweiz arbeiten zu können, eine Stelle haben, und nachher muss man, um überhaupt freiberuflich tätig sein zu können, seine Praxis finanzieren. Viele Zulassungsnummern, die jetzt vergeben worden sind - nachdem es bei den Spitalärzten eben einen Stau gab, weil sie nicht in die freiberufliche Tätigkeit gehen konnten -, haben nachweislich nicht zu einer erfolgreichen Praxistätigkeit geführt. Es gibt einige ausländische Ärztinnen und Ärzte, die, wenn überhaupt, nur zu sehr wenigen Prozenten auf eigene Rechnung arbeiten. Auch dazu fehlen uns leider die genauen Daten, um eine wirklich sachlich fundierte Zulassungssteuerung etablieren zu können. Es gibt aber neben der Zulassungsregulierung noch eine weitere [PAGE 1340] Hürde, die wir im Rahmen der Revision des Medizinalberufegesetzes eingebaut haben: die besseren Sprachkenntnisse, die für Ärzte und Ärztinnen vorausgesetzt werden, um in diesem Lande ärztlich tätig zu sein.
Seien wir doch jetzt nicht destruktiv! Treten wir nicht auf dieses Gesetz ein, hinterlassen wir nach jahrelangen und nicht sehr erfolgreichen Bemühungen schlicht einen Scherbenhaufen. Bauen wir Stein auf Stein, und sammeln wir Erfahrungen mit dieser vielleicht nicht einmal so dummen minimalen Lösung, die doch hoffentlich in diesem Rat mehrheitsfähig ist!
Die grüne Fraktion bittet Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.