Müller Philipp · Nationalrat · 2015-09-09
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09
Wortprotokoll
Ich nehme noch Stellung zu ein paar Bemerkungen, die im Laufe der Eintretens- und Rückweisungsdebatte gemacht worden sind:
Zu den Gratisanwälten: Ich möchte darauf hinweisen, dass der Einsatz dieser Gratisanwälte in einer Volksabstimmung im Juni 2013 - die Vorlage habe ich hier - vom Volk beschlossen worden ist. Es steht hier ausdrücklich, dass die Verfahren verkürzt werden können, wenn der wirksame Rechtsschutz der betroffenen Asylsuchenden durch geeignete Massnahmen gewährleistet ist. Die Gratisanwälte arbeiten für eine Pauschale, d. h., sie sind nicht daran interessiert, das Verfahren weiter- und weiter- und weiterzuziehen - dies im Gegensatz zur heutigen Situation, bei der im Beschwerdebereich Anwälte eben für jeden Schritt, den sie weiter unternehmen, bezahlt werden. Der Einsatz der Gratisanwälte ist richtig so, und das hat das Volk im Juni 2013 bestätigt.
Zu Dublin: Dublin ist umstritten. Wir wissen, dass Dublin nicht perfekt funktioniert. Nehmen Sie aber zur Kenntnis, dass wir damit immer noch - ich beziehe mich auf das Jahr 2014 - dreimal mehr Asylverfahren abgeben können, als wir übernehmen müssen, dreimal mehr! Man kann doch, wenn in einem Neunfamilienhaus mit neun Mietwohnungen ein oder zwei Mieter nicht bezahlen, nicht das ganze Haus räumen - das ist dumm. Dublin bringt uns unter dem Strich einfach immer noch Vorteile. Es ist klar: Wir wissen, dass Dublin teilweise nicht funktioniert; Griechenland und Italien seien hier als Stichworte erwähnt. Auch Europa hat Mühe mit dem Vollzug des Dubliner Abkommens. Für die Schweiz geht die Rechnung aber auf, wenn man hier überhaupt von "Rechnen" sprechen darf. Daher verstehe ich nicht, dass man Dublin immer wieder infrage stellt. Sie können es dann infrage stellen, wenn wir mehr Asylverfahren übernehmen müssen, als wir abgeben. Aber nochmals: Wir geben dreimal mehr ab, als wir übernehmen müssen, und zwar effektiv, also nicht nur Gesuche, sondern effektive Überstellungen.
Zu Artikel 4, Schutzbedürftige: Es wurde moniert, dass wir den Schutzbedürftigenstatus gemäss den Artikeln 4 und 66ff. des geltenden Asylgesetzes einsetzen könnten. Das können wir, das kann die Verwaltung, das kann der Bundesrat. Der Bundesrat hat die Kompetenz, Asylsuchende als Schutzbedürftige gruppenweise aufzunehmen, d. h., das ganze Asylverfahren und Tausende von Leerläufen kann man sich ersparen. Das hat mit dieser Vorlage aber rein gar nichts zu tun. Dieser Artikel 4 ist im geltenden Recht vorhanden, der Schutzbedürftigenstatus ist da. Wenn der Bundesrat und das Staatssekretariat für Migration wollen, können sie diesen Artikel anwenden. Ich persönlich würde es begrüssen.
Dann ist gesagt worden, die Vorlage enthalte keine Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs. Da staune ich etwas. Ich bin jetzt zwölf Jahre in der Staatspolitischen Kommission. Es ist immer wieder die gleiche Debatte. Wir sprechen seit vielen Jahren von der Beschleunigung der Verfahren, und zwar im Interesse aller: der Asylsuchenden und der Verwaltung, die überfordert oder überlastet ist, wenn die Verfahren jahrelang dauern. Vor allem aber, und das ist entscheidend, ist am Ende des Verfahrens ein Vollzug kaum mehr möglich, wenn dieses Jahre dauert. Sie wissen es: Der Bericht über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich von 2011 hat aufgezeigt, dass die Verfahren wirklich jahrelang gehen. Jetzt bringen wir nach langer Zeit eine Vorlage und schlagen mit einer deutlichen Kommissionsmehrheit vor, die Verfahren wirklich massiv zu beschleunigen. Und nun sind die Leute der SVP-Fraktion dagegen. Das können ich und auch andere nicht verstehen.
Ich möchte eines betonen: Es geht nicht um einen Papiertiger. Denn diese Inhalte haben Sie hier in diesem Saal beschlossen, notabene mit Unterstützung der SVP, und das Volk hat das im Juni 2013, notabene mit Unterstützung der SVP, bestätigt, und zwar mit 78,4 Prozent Jastimmen. Es geht hier um ein Testverfahren, das jetzt ins ordentliche Recht überführt wird. Man hat getestet - wann hat man das schon einmal gemacht? Ich bin grundsätzlich nicht der Meinung, dass wir im Asylbereich immer noch mehr Gesetze brauchen, das war immer meine Doktrin, und ich spreche hier auch für die Kommission - ich weiss es, ich muss da eine Gratwanderung machen. Aber wenn man wirklich etwas erreichen will im Vollzug, muss man die Verfahren beschleunigen, damit auch die Asylsuchenden Bescheid wissen und damit der Vollzug an die Hand genommen werden kann, bevor sich die Leute nach Jahren etabliert, integriert haben, Arbeitsplätze haben und allenfalls gar Familien gegründet haben. Das ist doch im Interesse eines sauberen, rechtsstaatlich korrekten Verfahrens. Auch hier ist das für mich nicht nachvollziehbar.
Dann wurde gesagt, unsere Institutionen, unsere Ressourcen würden von falschen, unechten Flüchtlingen oder wie immer man das nennen will belastet. Das mag sein. Aber genau mit dieser Vorlage wollen wir diese Leute mit schnellen Verfahren aussortieren, eine Triage machen. Das kann man nur tun, wenn man die Verfahren überhaupt macht, um jene herauszusuchen, die das Kriterium des Flüchtlings, des Schutzbedürftigen, des Kriegsvertriebenen eben nicht erfüllen. Wie wollen Sie sonst, wenn Sie keine Beschleunigung der Verfahren erreichen, nach vielen Jahren unechte Flüchtlinge noch zurückführen, ausschaffen, wenn sich die Leute etabliert haben? Das geht nicht zusammen. Daher ist die Vorlage auch in diesem Bereich richtig. Sie basiert auf Tests.
Noch etwas zu Holland: Kollege Brand, ich staune. Sie sind ja auch Mitglied dieser Kommission. Wir haben die Beschwerdequote in Holland, die gegen 100 Prozent geht, mit diesen Schnellverfahren und mit diesen sogenannten Gratisanwälten - ich sage provokativ "Gratisanwälte", weil Kollege Hans Fehr diese ja immer wieder ins Feld führt. Holland hat in der Tat eine Beschwerdequote von weit über 90 Prozent. Warum? Weil es in Holland keine aufschiebende Wirkung der Beschwerde gibt. Das heisst, Anwälte und Asylsuchende reichen in Holland auf Vorrat gleich mal die ganze Batterie von Beschwerden ein. Das ist normal. In der Schweiz gibt es aber die aufschiebende Wirkung. Ein [PAGE 1395] Asylsuchender muss nicht ausreisen, solange sein Entscheid nicht definitiv rechtsgültig ist. Das führt dazu, dass bei uns die Beschwerdequote im Regelbetrieb, das heisst ohne diese Vorlage, im Durchschnitt bei 26 Prozent liegt - 26 Prozent, ein Viertel des Prozentsatzes in Holland! - und im Testbetrieb bei 17 Prozent. Also wenn das kein Erfolg ist! Es könnten auch 30, 40 Prozent sein, es wäre immer noch wesentlich besser als in Holland. Daher kann ich nicht nachvollziehen, warum man gerade Holland noch als schlechtes Beispiel ins Feld führt. Man muss schon auch die Details betrachten, und ich erwarte auch von Kommissionsmitgliedern, dass sie entsprechend kommunizieren.
Noch etwas zu Artikel 55 zu den Ausnahmesituationen: Einmal abgesehen davon, dass dieser Artikel 55 wirklich nur für Notfälle gemacht ist und wir einen solchen Notfall nicht haben, ist das Staatssekretariat für Migration immer noch in der Lage, rechtsstaatlich saubere Verfahren korrekt durchzuführen. Sie sehen dort hinten auf der Bank den Chef des Staatssekretariates für Migration. Ich habe noch keine Hilferufe aus dieser Ecke gehört. Das heisst, dass Artikel 55 einmal grundsätzlich nicht anwendbar ist. Aber selbst wenn er es wäre, selbst wenn Frau Bundespräsidentin Sommaruga den Antrag stellen würde: "Ja, Notfall, Hilfe usw., Artikel 55 muss konsultiert werden", was würden wir dabei gewinnen? Nichts, einfach nichts. In diesem Artikel steht, dass die Rechtsstellung der Flüchtlinge eingeschränkt werden kann. Besondere Verfahrensbestimmungen können postuliert werden. Ja bitte, was wollen Sie denn mit besonderen Verfahrensbestimmungen? Die Verfahren noch mehr verkürzen, nachdem wir schon Fristen haben, die kaum ausreichen, um irgendein Blatt auszufüllen? Die Fristen sind brutal und massiv verkürzt worden. Was wollen Sie denn, wenn hier steht, dass Asyl auch nur vorübergehend gewährt werden kann, bis die Aufgenommenen weiterreisen können? Ich spreche von diesem im Rückweisungsantrag angerufenen Artikel 55. Er taugt nichts, er würde die Situation nicht verbessern, weil die Leute hier sind.
Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, insbesondere aus den Gründen, die jetzt auch in der Eintretensdebatte genannt worden sind und die Bestimmungen betreffen, die von der Kommission deutlich beschlossen worden sind, einzutreten und die Rückweisung abzulehnen.