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Brändli Christoffel · Ständerat · 2001-12-11

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-11

Wortprotokoll

Nach dem schweren Unfall im Gotthardtunnel ist der Verkehr über die San-Bernardino-Route umgeleitet worden, obwohl die San-Bernardino-Route von Experten in Bezug auf die Sicherheit als bedenklich eingestuft wurde. Nur massive polizeiliche Eingriffe und die Tatsache, dass der Wintereinbruch noch nicht erfolgt ist, hat schlimmere Katastrophen verhindert. Die erfolgte Umleitung war meiner Meinung nach unverantwortlich. Ich habe auch wenig Verständnis dafür, dass die Kantone Tessin und Uri sich für einseitige Lösungen einsetzten, ohne dass man alle Betroffenen einbezogen hat. Deshalb bin ich dem Bundesrat dankbar dafür, dass er dem untragbaren Zustand ein Ende gesetzt hat.

Nach den schweren Katastrophen im Mont-Blanc-Tunnel und in Österreich sind gründliche Sicherheitsabklärungen an den bestehenden Tunnels vorgenommen worden. Eine der aussagekräftigsten Untersuchungen wurde vom TCS mit dem ADAC und der Deutschen MontanTechnologie GmbH durchgeführt - das ist eine Firma mit 900 Beschäftigten, die auf Sicherheit von Infrastrukturen spezialisiert ist. Einige Schweizer Tunnels haben bei diesen Untersuchungen gute Werte erzielt, u. a. auch der Gotthard-Tunnel. Andere Tunnels, insbesondere der San-Bernardino-Tunnel der San-Bernardino-Route, aber nicht nur dieser, sondern auch die Tunnels auf den Zufahrtstrecken, der Crap-Teig-Tunnel und der Isla-Bella-Tunnel, wurden sehr schlecht beurteilt und bezüglich Sicherheit als bedenklich eingestuft.

Wenn nun der Bundesrat in seiner Antwort festhält, die durch den gestrigen Entscheid etwas überholt wurde, dass eine Öffnung des Gotthard-Tunnels nur möglich sei, wenn auf dem Unfallstück mindestens die gleiche Sicherheit gewährleistet ist wie vorher, so kann dies nachvollzogen werden. Wenn aber gleichzeitig der Verkehr über eine viel gefährlichere Strecke geführt wird, so ist dies nicht zu verantworten. Es zeigt sich heute, dass in Bezug auf die Sicherheit nicht überall die gleichen Massstäbe angewendet werden.

Dies gilt es sofort zu korrigieren. Der Bund muss mithelfen, Sicherheitskonzepte, die den heutigen Bedürfnissen entsprechen, im ganzen Land gleichwertig umzusetzen. Diese Verantwortung kann nicht an die Kantone delegiert werden, weil insbesondere im Berggebiet sehr oft die Mittel hierzu schlechthin fehlen.

Doch zurück zur gegenwärtigen Lage am San Bernardino: Aus Sicht des Kantons Graubünden ist immer wieder klar festgehalten worden, dass die San-Bernardino-Route für den Schwerverkehr nicht geeignet ist. Es handelt sich um eine meist zweispurige Autostrasse mit alpinem Charakter. Auf der 58 Kilometer langen Strecke von Zuoz nach Thusis verlaufen 14 Kilometer in total 16 Tunnels, 6 davon sind länger als 600 Meter und weisen keinerlei Fluchtmöglichkeiten auf. Einige der Rampentunnels weisen Neigungen um sechs [PAGE 969] Prozent oder mehr Prozent auf. In den Tunnels sind verschiedene elektromechanische Anlagen gemäss heutigem Standard ungenügend. Beispielsweise gibt es keine Brandmelder, keine Videoanlagen, keine Zwischendecke und keine moderne Brandbelüftung. Das offene Trassee weist Strecken mit Steigungen von bis zu acht Prozent auf, und es gibt fünf relativ enge Wendekehren. Die Portalhöhe liegt auf 1600 Metern über Meer, das bedeutet vor allem in Bezug auf den Winter ausserordentliche Verhältnisse.

Auch in Bezug auf die Feuerwehr ist die Situation im Quervergleich mit dem Gotthard ungenügend. Die verschiedenen Unfälle der letzten Tage infolge überhitzter Bremsen haben dies eindrücklich bestätigt. Nur mit Glück konnten schwere Katastrophen vermieden werden.

Aus dieser Sicht ist positiv zu vermerken, dass der Bundesrat die Auffassung teilt, dass die gegenwärtige Situation am San Bernardino nicht länger hingenommen werden kann. Offen bleibt die Frage, was der Bundesrat unternimmt, um mit Sondermassnahmen rasch die Verkehrssicherheit auf dieser Route und bei im Bau befindlichen neuen Tunnels zu verbessern. Es kann nicht sein, dass wir nach der Wiedereröffnung des Gotthardtunnels einfach zur Tagesordnung übergehen.

Zu Frage 2 führt der Bundesrat aus, der Gotthardtunnel dürfe erst geöffnet werden, wenn er in Bezug auf den Sicherheitsstandard mindestens den Stand vor der Brandkatastrophe erreicht habe. Dem kann nicht widersprochen werden, es sei denn, man akzeptiere mit besonderen Verkehrslenkungsmassnahmen vorübergehend einen tieferen Standard. Unerklärlich ist aber, dass diese Aussage nur für den Gotthard gemacht wird und man offensichtlich bereit ist, auf der viel gefährlicheren San-Bernardino-Route den gesamten Personenwagen- und Lastwagenverkehr zu akzeptieren.

Zu Frage 3: Verschiedentlich wurde gesagt, dass der San Bernardino vor allem im Winter für den Schwerverkehr ungeeignet sei. Es wurde ein Beschränkung auf 500 oder maximal 1000 Fahrzeuge des Schwerverkehrs verlangt, wobei dies nur bei Schwarzräumung gelten kann. Der Vorschlag des Astra erscheint aus dieser Sicht als ein typisch schweizerischer Kompromiss. Heute fahren 3000 bis 4000 Fahrzeuge, verlangt werden 500 bis 1000, also legt man die Begrenzung bei 1500 Fahrzeugen fest.

Diesem Kompromiss kann ich nicht zustimmen; er kann auch nicht die Lösung des Problems sein. Es muss klar kommuniziert werden, wann überhaupt und wie viele Lastwagen den San Bernardino überqueren können, und je nach Verhältnissen muss man auch bereit sein, diesen Pass zu sperren. Ich kann mir vorstellen, dass dies beim nächsten Wintereinbruch notwendig sein wird. Zudem bedarf es Massnahmen, die sicherstellen, dass der regionale Verkehr aufrechterhalten werden kann. Solche Massnahmen müssen von den europäischen Partnern akzeptiert werden; das möchte ich hier deutlich festhalten. Auch dies scheint heute nicht sicher zu sein. Die Nichtverärgerung der EU darf nicht einen höheren Stellenwert haben als die Sicherheit auf unseren Verkehrswegen.

In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, Sofortmassnahmen einzuleiten, welche die Sicherheit auf unseren Strassen besser gewährleisten, und zwar im ganzen Land und nicht nur auf einzelnen Strassenzügen.