Müller Philipp · Nationalrat · 2015-09-09
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09
Wortprotokoll
Was wir heute hier diskutieren, haben wir bereits im September 2012 diskutiert, und über grosse Teile dieser Vorlage haben wir das Volk im Juni 2013 abstimmen lassen.
Worum geht es heute? Die Mehrheit der Kommission will eine Vorlage beschliessen, die im Wesentlichen Folgendes zum Inhalt hat: Beschleunigung der Asylverfahren in Zentren des Bundes, unter Einhaltung - das ist selbstverständlich - der Rechtsstaatlichkeit. Das Asylwesen ist eine Verbundaufgabe der Kantone und des Bundes. Zwei nationale Asylkonferenzen mit jeweils einer gemeinsamen Erklärung haben diese Vorlage einstimmig verabschiedet. Es geht auch um das Beschliessen eines Plangenehmigungsverfahrens, das heisst eines vereinfachten und beschleunigten Bewilligungsverfahrens für Zentren des Bundes, um die notwendigen Unterbringungskapazitäten zu schaffen, damit der Bund 60 Prozent der Asylverfahren in alleiniger Zuständigkeit durchführen kann. Die raschere Abwicklung der Verfahren führt dazu, dass viel weniger unbegründete Asylgesuche gestellt werden. Das ist der eigentliche Schlüssel zum Erfolg eines Verfahrens, auch im Bereich des Vollzugs.
Der Testbetrieb in Zürich seit Anfang 2014, wo Asylverfahren einer umfassenden Evaluation unterzogen wurden, hat viele Aufschlüsse gebracht. Das Ergebnis fällt positiv aus. Rasche und fair durchgeführte Asylverfahren sind das Ziel. Die Präsenz aller beteiligten Akteure vor Ort ist ein entscheidender Faktor. Die Dauer der beschleunigten und der Dublin-Verfahren ist gegenüber dem Regelbetrieb um knapp 30 Prozent gesunken. Es gibt keine negativen Auswirkungen auf die Qualität der Entscheide, es gibt tiefere Beschwerdequoten als im Regelbetrieb usw.
Die Mehrheit der SPK empfiehlt Ihnen - das Stimmenverhältnis war 17 zu 7 bei 0 Enthaltungen -, ihr zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.
Ich spreche gleichzeitig noch zum Antrag auf Rückweisung der Minderheit Brand, der ebenfalls auf der Fahne aufgeführt ist. Die Minderheit Brand beantragt Ihnen Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, unmittelbar Vorschläge zur sofortigen Senkung der Attraktivität und zur Verbesserung des Vollzugs vorzulegen. In der Zwischenzeit soll der Bundesrat beauftragt werden, Artikel 55 des geltenden Asylgesetzes, das ist ein Artikel für Ausnahmesituationen, anzuwenden.
Die Vorlage verfolgt das Ziel, einen wesentlichen Teil der Asylgesuche in Bundeszentren zu erledigen, wie ich das vorhin erwähnt habe, weil es nur so gelingt, die Asylverfahren zu beschleunigen. Es herrscht ein breiter Konsens mit den Kantonen, die ja am Ende den Vollzug machen müssen. Eine solche Reform lässt sich nur zusammen mit den Kantonen bewerkstelligen. Artikel 55 des Asylgesetzes, der in Ausnahmesituationen angewendet werden soll, ist für Situationen mit einem grossen Zustrom an Asylsuchenden und mit vielen Asylgesuchen konzipiert, die nicht innert nützlicher Frist behandelt werden können. Das Staatssekretariat für Migration rechnet bis Ende dieses Jahres mit rund 29 000 Asylgesuchen. Man kann sagen, die Situation sei angespannt und vor allem im Tessin sehr schwierig, aber immer noch unter Kontrolle. [PAGE 1384]
Artikel 55 kann erst dann angewendet werden, wenn die Asylverfahren nicht mehr korrekt durchgeführt werden können. Gerade für Wirtschaftsflüchtlinge und Menschen, die auf der Suche nach einem besseren Leben sind, sind rasche Verfahren die richtige Antwort. So wird schnell klar, dass sie nicht bei uns bleiben können und sehr rasch wieder zurückreisen müssen. Damit werden falsche Hoffnungen zurückgebunden. Derzeit stammen die meisten Asylgesuche in der Schweiz aus Eritrea, Somalia, Afghanistan, Syrien und China. Mit Ausnahme Eritreas kann man nicht sagen, dass es in diesen Ländern keine Kriege oder andere Bedrohungssituationen gibt.
Zum Thema der vorläufigen Aufnahme wird in der zweiten Jahreshälfte auf Antrag der Staatspolitischen Kommission Ihres Rates ein Bericht vorgelegt. Es ist beabsichtigt, dass wir das Institut der vorläufigen Aufnahme neu formulieren.
Die Mehrheit der SPK empfiehlt Ihnen - das Stimmenverhältnis war 15 zu 7 bei 0 Enthaltungen -, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Brand auf Rückweisung abzulehnen.