AB 187417
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-09
Wortprotokoll
Ich habe nun noch Gelegenheit, als Fraktionssprecher zu Ihnen zu reden, und möchte gerne noch ein paar grundlegende Überlegungen anstellen.
Die aktuellen Flüchtlingsströme, verbunden mit all den tragischen Ereignissen der letzten Wochen und Monate, müssen uns in der Asylpolitik zu einem Umdenken bringen. Die Aufnahmepolitik betreffend die zurzeit stattfindende Völkerwanderung nach Europa, die in erster Linie die Schlepper bereichert, setzt eindeutig falsche Anreize und weckt falsche Hoffnungen. Je mehr Personen mittels Schleppern nach Europa kommen, desto mehr werden ihnen folgen. Die Dramen werden mit einer grenzenlosen Aufnahmepolitik nicht aufhören, vielmehr wird sie die Situation erst recht anheizen. In der aktuellen Diskussion ist es deshalb umso wichtiger, dass klar unterschieden wird zwischen an Leib und Leben verfolgten Flüchtlingen nach der Genfer Konvention, Kriegsflüchtlingen und eben illegalen Wirtschaftsmigranten. Wir haben heute die Situation, dass unsere Asylunterkünfte wie auch unsere finanziellen und personellen Ressourcen massgeblich von Personen in Beschlag genommen und gebraucht werden, die weder an Leib und Leben verfolgt sind noch aus einem Kriegsgebiet stammen. Rund 40 Prozent aller Asylgesuche des laufenden Jahres wurden von Personen aus Eritrea eingereicht. Syrer machen hingegen lediglich 7 Prozent aus.
Unsere gesetzlichen Grundlagen würden nach Auffassung der SVP-Fraktion heute ausreichen, um eine faire und konsequente Asylpolitik durchzusetzen. Insbesondere betreffend die Eritreer haben wir in einer Referendumsabstimmung 2013 klar bestätigt, dass Wehrdienstverweigerung keine Flüchtlingseigenschaft begründet. Trotzdem erhält heute noch immer rund die Hälfte aller asylsuchenden Eritreer die Flüchtlingseigenschaft. Die übrigen werden vorläufig aufgenommen und können ebenfalls hierbleiben.
Doch anstatt die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen konsequent umzusetzen, will der Bundesrat mit der vorliegenden Asylgesetzrevision das Asylverfahren nochmals grundlegend umbauen und nimmt damit auch grosse Investitionskosten in Kauf. Ziel soll sein, eine längst erwartete Verfahrensverkürzung endlich zu erreichen. Die Fraktion der SVP hat grundlegende Zweifel, ob der vorgeschlagene Weg mit den in Aussicht gestellten Massnahmen auch tatsächlich zielführend ist. Sie lehnt deshalb die vorgeschlagene Gesetzesrevision ab und beantragt Ihnen, auf das Geschäft nicht einzutreten. Eventualiter beantragt sie Ihnen, es zur Verbesserung an den Bundesrat zurückzuweisen.
Die vorliegende Gesetzesrevision basiert auf Rahmenbedingungen, die zwischenzeitlich völlig überholt sind; die [PAGE 1389] heutigen Rahmenbedingungen sind für die Schweiz wesentlich ungünstiger. Gemäss Botschaft geht man immer noch davon aus, dass 40 Prozent der Fälle im Dublin-Verfahren erledigt werden können und dass damit entsprechend weniger Unterkunftskapazitäten benötigt werden. Es muss nach dem Scheitern der Schengen/Dublin-Verträge, welches mittlerweile zumindest im Ausland zugegeben wird, jedoch zur Kenntnis genommen werden, dass diese gemäss Botschaft massgebliche Fallkategorie geschrumpft ist und nur noch marginale Bedeutung hat. Die Folgen sind ein zusätzlicher Bedarf an Unterkünften, die wohl mehrheitlich von den Kantonen bereitzustellen sind.
Es ist müssig festzuhalten, dass bei diesen Veränderungen im Mengengerüst auch die finanziellen Folgen der Gesetzesrevision, wie sie in der Botschaft dargelegt sind, kaum mehr zutreffen dürften. Auch ohne diese Veränderungen geht die in der Botschaft angestellte Kostenberechnung von kühnen Annahmen aus. Mit diesen Veränderungen dürfte die Wirtschaftlichkeit der getroffenen Regelungen erst recht infrage gestellt sein.
Die vollständige Ausrichtung unserer Asylverfahren auf die Schengen/Dublin-Verträge hat sich im Übrigen als eklatanter Fehlentscheid erwiesen. Während sich andere Staaten kaum um die Anwendung dieser staatsvertraglichen Bestimmungen bemühen, hat die Schweiz inzwischen zahlreiche und wertvolle Bestimmungen ihres Asylrechts aufgegeben. Die Folge dieser Anpassung ist ein zusätzlicher Verlust an Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten.
Das neu vorgeschlagene Verfahren ist von einem beispiellosen Detaillierungsgrad und von einem Perfektionsstreben geprägt, welches auf der Annahme ganz bestimmter Fallkonstellationen beruht. Dabei haben die Erfahrungen in der Vergangenheit und ganz besonders die Ereignisse der letzten Wochen gezeigt, dass das zuständige Staatssekretariat die Verfahren jeweils den aktuellen Verhältnissen anpassen können muss. Dies wird jedoch mit dem gewählten Hightech-Verfahren wohl kaum mehr möglich sein.
Die vorgeschlagene Gesetzesrevision basiert, wie wir alle wissen, auf einem idealisierten Verfahrenskonzept aus Holland. Die von der Verwaltung immer wieder gepriesenen Vorteile dieses Verfahrens haben sich bei einem Augenschein vor Ort als wenig überzeugend erwiesen. Zwar konnten die Verfahren innerhalb einer kürzeren Frist als in der Schweiz abgeschlossen werden, aber dem nachfolgenden Vollzug scheint man in Holland nur wenig Beachtung zu schenken. Zwangsmassnahmen sind dort ein Fremdwort. Der Abschluss eines Verfahrens ohne nachträgliche Verfahrens- und Vollzugskontrolle macht aber kaum Sinn.
Wenig überzeugend ist sodann auch - Kollege Fehr hat es bereits gesagt - die Beistellung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung. Diese hat in Holland in der Zwischenzeit zu einer Beschwerdequote von über 90 Prozent geführt. Die Risiken der Übernahme einer solchen Rechtsvertretung sind beträchtlich. Die SVP lehnt deshalb die vorgeschlagene Beistellung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung ab. Sie ist im Übrigen einerseits ein beispielloser Misstrauensbeweis gegenüber dem Staatssekretariat für Migration. Andererseits erhalten damit Asylsuchende im Schweizer Rechtssystem sogar mehr Rechte als Schweizer, was nicht hinnehmbar ist. Überdies werden damit auch Präjudizien für andere Rechtsbereiche geschaffen, was unbedingt zu verhindern ist.
Die Realisierung des neuen Verfahrens setzt überdies auch den Bau zahlreicher neuer Verfahrenszentren voraus. Die abschliessende Errichtung und Inbetriebnahme dieser Zentren und damit das landesweite Funktionieren der neuen Verfahren erfordern dagegen offensichtlich noch mehrere Jahre. Vom Erkennen des Handlungsbedarfs in den Jahren 2010/11 bis zur Lösung des Problems vergehen damit nahezu zehn Jahre, was nach Auffassung der SVP inakzeptabel ist.
Darüber hinaus muss zur Realisierung der gewählten Unterbringungskonzepte ein Plangenehmigungsverfahren, verbunden mit der Einräumung von Enteignungsrechten, eingeführt werden. Eine derart weit gehende Einschränkung der Eigentumsrechte oder gar die Beschränkung demokratischer Rechte für diesen Zweck lehnt die SVP aus grundsätzlichen Überlegungen kategorisch ab. Es kann und darf nicht sein, dass Schweizer Bürger zwangsweise Grund und Boden zur Lösung von Asylproblemen hergeben müssen.
Die schweizerische Asylgesetzgebung dient bekanntlich der Gewährung des Schutzes vor staatlicher Verfolgung und der Umsetzung der Genfer Konvention. Sie ist kein Instrument zur Bewältigung von Massenfluchten, sie ist erst recht keine Grundlage für die Aufnahme einer grossen Anzahl von Wirtschaftsflüchtlingen, die in der Schweiz unter dem Vorwand staatlicher Verfolgung Schutz suchen. Das Asylgesetz enthält auf der Grundlage von Artikel 4 Regelungen, welche eine vorübergehende Aufnahme von Personen als Schutzbedürftige aus Kriegsgebieten ermöglichen. Dies ist bereits Grundlage genug, um humanitären Verpflichtungen, die sich jetzt für die Schweiz aufdrängen, nachzukommen.
Bedauerlicherweise wurde im Rahmen der Arbeiten an dieser Gesetzesrevision die Gelegenheit zur Behebung anderer Regelungsdefizite verpasst. Ich habe das bereits in meinem Rückweisungsantrag begründet; es gibt viele Bereiche, die einer Überarbeitung, einer Verbesserung bedürfen. Ich denke hier insbesondere auch an eine Verbesserung der inneren Sicherheit, welche durch Asylsuchende, ja durch Personen des Asylbereichs generell immer wieder beeinträchtigt wird. Im Lichte der bereits erkannten Regelungsdefizite haftet dem totalrevidierten Asylrecht damit auch im Falle einer Zustimmung durch die Räte der Nimbus einer unausgeglichenen und teilweise lückenhaften Gesetzgebung an, mit der selbst Bereiche mit dringlichem Handlungsbedarf nicht oder nicht mit der notwendigen Konsequenz angegangen werden.
Vor rund zwanzig Jahren wurde an dieser Stelle im Rahmen einer Asylgesetzrevision festgehalten: "Eintreten bringt nichts, Nichteintreten bringt auch nichts." Diese bedauerliche Feststellung gilt heute und jetzt leider auch wieder. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision droht sich die Geschichte zu wiederholen. Sicher ist einzig, dass die anvisierte Gesetzesrevision massive Mehrkosten beim Personal und bei der Infrastruktur zur Folge haben wird. Ich möchte Sie deshalb im Interesse der Sache dringend bitten, die Vorschläge der SVP, die heute eingebracht werden, zumindest einer sachlichen Prüfung zu unterziehen.