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Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-09-09

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der freisinnig-liberalen Fraktion ebenfalls, überall der Mehrheit zu folgen. Ich beschränke mich im Folgenden auf Ergänzungen zu den bereits ausgeführten Argumenten im Sinne der Mehrheit.

Zum Thema der geschlossenen Anlagen, Artikel 24, könnte man noch ergänzen, dass das Sanktionensystem auf einem Eskalationskonzept beruht. Sie kennen ja aus früheren Gesetzesrevisionen die Administrativhaft, die Vorbereitungshaft, die Ausschaffungshaft, die Durchsetzungshaft, und das ist eben die richtige Entwicklung bei Personen, die sich nicht so verhalten, dass sie dem Verfahren zudienen, sondern eher zur Renitenz neigen. Geschlossene Anlagen lehnen wir ab.

Zum Minderheitsantrag I (Brand) und zum Minderheitsantrag II (Rutz Gregor) zu Artikel 24 Absätze 2 bis 5: Hier kann ich auf die beiden Asylkonferenzen vom Januar 2013 und vom März 2014 verweisen. Herr Kollege Brand, diese Asylkonferenzen sind nicht vor einigen Jahren abgehalten worden, sondern erst vor relativ kurzer Zeit. Seither sind uns keinerlei Hinweise seitens von Kantonen oder Regierungsratsmitgliedern zugegangen, dass man sich inzwischen anders entschieden hätte. Mit anderen Worten: Die Beschlüsse dieser Asylkonferenzen sind für uns nach wie vor verbindlich. Wir freuen uns darüber, dass diese Konkordanz über alle Staatsebenen hinweg erzielt worden ist.

Die Minderheitsanträge zu Artikel 24d zum Thema "Nutzung von Bauten und Anlagen" lehnen wir ebenfalls ab. Die Minderheit I (Rutz Gregor) möchte diese Benutzung auf höchstens drei Jahre begrenzen. Dagegen muss man einwenden, dass die Nutzung erstens auf militärische Bauten und Anlagen beschränkt worden ist und dass es sich zweitens ja nur um unerhebliche bauliche Massnahmen oder Änderungen bezüglich der Nutzung handeln kann. Erhebliche Änderungen unterliegen natürlich nach wie vor dem üblichen kantonalen und kommunalen Plangenehmigungsverfahren. Mit anderen Worten: Diese zeitliche Beschränkung ist aus unserer Sicht nicht nötig.

Zu Artikel 24e und zum Antrag der Minderheit Pantani möchte ich mich noch zusätzlich als Präsident des Städteverbandes äussern. An sich könnte ich sagen: Jawohl, das Einverständnis der Standortgemeinde ist notwendig, die kommunalen Interessen müssen gewahrt werden. Im Interesse des Ganzen unseres Landes an der Umsetzung unserer Asylpolitik geht es aber nicht an, dass eine Gemeinde de facto ein Vetorecht erhält und damit die ganze Planung dieser Zentren hinfällig machen kann, insbesondere dann, wenn Ihre Partei geradezu zum Widerstand, den die Gemeinden beginnen sollen, aufruft. Da machen wir nicht mit. Es gibt übergeordnete Interessen, denen wir uns unterzuordnen haben.

Schliesslich noch zum Antrag der Minderheit Schenker Silvia zu Artikel 26a Absatz 1bis: Hier handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren. Im Verwaltungsverfahren gilt die Offizialmaxime. Mit anderen Worten: Alle beteiligten Behördenmitglieder sind verpflichtet, sich um die Frage zu kümmern, ob derartige Traumatisierungen oder anderweitige psychische Beeinträchtigungen vorliegen, ob es Indizien für diese Probleme gibt. Dann sind diese Personen verpflichtet, entsprechende Schritte zu unternehmen. Der beantragte Absatz 1bis trägt dazu nichts mehr bei, die beteiligten Behördenmitglieder tun das Verlangte bereits von Amtes wegen.

Die Minderheit Brand bei Artikel 27 übersieht, auch hier, die Ergebnisse der beiden erwähnten Asylkonferenzen. Diese Lösung gemäss Absatz 1bis ist einvernehmlich zwischen den drei beteiligten Staatsebenen beschlossen worden.

Schliesslich noch zu Artikel 31a: Die Minderheit Rutz Gregor will hier eine Vorschrift erlassen, wonach auf Asylgesuche dann nicht einzutreten ist, wenn die Literae a bis e von Absatz 1 erfüllt sind. Wir sind der Meinung, dass Ausnahmen immer möglich sein müssen, besonders im Hinblick auf unmögliche Wegweisungen. Wenn der Minderheitsantrag Rutz Gregor hier eine Mehrheit fände, dann käme man unweigerlich in Schwierigkeiten mit dem Non-Refoulement-Prinzip. Das wollen wir nicht.

Unsere Fraktion lehnt somit, wie gesagt, alle Minderheitsanträge ab.