preparatory:AB 187436
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-09
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion wird grundsätzlich alle Anträge ablehnen, welche gegen Verfassungsrecht und gegen die EMRK verstossen. Das gilt insbesondere für den Minderheitsantrag Fehr Hans zu Artikel 24 Absatz 1. Dieser Antrag will, dass die Zentren, die vom Bund errichtet werden, in geschlossenen Anstalten errichtet werden. Der Antrag wird damit begründet, dass Asylsuchende eingesperrt sein wollen. Das zeigt, dass diese Begründung eher zynisch ist denn auf Fakten beruht, und das lässt auch etwas an der Ernsthaftigkeit dieses Antrages zweifeln. In unserem Land kann nur eingeschlossen werden, wer sich gesetzwidrig verhält und die öffentliche Sicherheit gefährdet. Wer in der Schweiz Schutz sucht und sich anständig und rechtskonform verhält, erhält eine normale Unterkunft und wird nicht eingesperrt. Wir werden den Antrag der Minderheit Fehr Hans zu Artikel 24 Absatz 1 ablehnen, wie wir alle anderen Minderheitsanträge aus der SVP ablehnen und jeweils den Anträgen der Mehrheit zustimmen werden.
Verschiedene Minderheitsanträge wurden bereits in der dringenden Asylgesetzrevision eingehend beraten und abgelehnt, so der Antrag auf geschlossene Zentren für renitente Asylsuchende, wie er bei Artikel 24a gestellt wird. Abgesehen davon, dass wir diesen Antrag der Minderheit Amaudruz ablehnen, stellt sich die Frage bzw. stelle ich diese Frage der SVP: Wieweit sind Sie, d. h. diejenigen, die den Minderheitsantrag Amaudruz unterstützen, bereit, sich auch bei der konkreten Erstellung solcher Zentren für Renitente einzusetzen und in Ihrer Region ein solches Zentrum erstellen zu lassen? Es gehört doch auch hier vielmehr zur Bewirtschaftungstaktik, vieles zu fordern und bei der konkreten Umsetzung das Geforderte zu verhindern. Das gilt für Unterkünfte jeder Art. Gemäss Kommissionsmehrheit können renitente Asylsuchende nach Artikel 24a Absatz 1 in besonderen Unterkünften untergebracht werden, und gleichzeitig erhalten sie eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit, indem eine Ein- und Ausgrenzung gemäss Artikel 74 des Ausländergesetzes anzuordnen ist. Das genügt. Es braucht keine neue Kategorie für Asylunterkünfte.
Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit gefährden und deren Asylverfahren mit einer Wegweisung abgeschlossen ist, können in Administrativhaft genommen werden. Und dann liegt es an den Kantonen, diese auch zu vollziehen.
Wir lehnen auch die übrigen Minderheitsanträge aus der SVP-Fraktion zu den Artikeln 24d und 24e ab und unterstützen die vorgesehene Nutzung von militärischen Bauten und Anlagen des Bundes ohne kantonale oder kommunale Bewilligungen und ohne Plangenehmigungsverfahren zur zeitlich begrenzten Unterbringung von Asylsuchenden. Die Kantone sind mit dieser Lösung einverstanden, und das ist wichtig. Es versteht sich daher auch von selbst, dass mögliche Standortgemeinden in die Entscheidung mit einbezogen werden.
Wir lehnen auch den Antrag der Minderheit Schenker Silvia zu Artikel 26a Absatz 1bis ab. Es ist geltendes Recht, dass alle sachverhaltsrelevanten Aspekte, auch gesundheitliche Fragen, zu Beginn des Verfahrens vorgebracht werden und die Behörden darauf eingehen müssen. Es braucht also keine zusätzliche Regulierung.
Zusammengefasst: Die CVP/EVP-Fraktion wird in diesem Block alle Minderheitsanträge ablehnen und jeweils der Mehrheit folgen.