Schenker Silvia · Nationalrat · 2015-09-09
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-09
Wortprotokoll
Seit ich mich mit der Einführung des beschleunigten Asylverfahrens beschäftige - und das ist schon längere Zeit -, habe ich mich immer wieder gefragt, ob das rasche Verfahren den speziellen Situationen und Bedürfnissen von traumatisierten Menschen gerecht wird. Ich hatte die Gelegenheit, das holländische Zentrum Ter Apel zu besuchen. Dort habe ich immer wieder die Frage gestellt, ob man garantieren könne, dass die Asylsuchenden, welche durch Missbrauch, Folter oder Vergewaltigung schwer traumatisiert seien, nicht unter dem Tempo des Verfahrens litten. Ich stelle mir vor, dass es für die von Gewalt Betroffenen schwer oder sogar unmöglich ist, so rasch über ihre Erlebnisse zu reden. Ich mache mir deshalb Sorgen, ob nicht ganz wesentliche Elemente, die zu ihrer schwierigen Situation oder zur Flucht gehören, im Tempo des Verfahrens untergehen könnten.
Ich habe weder in Holland noch jetzt bei unserer Beratung Antworten erhalten, die mich wirklich beruhigen. Noch immer habe ich Bedenken, dass in diesen Fällen das beschleunigte Verfahren problematisch sein könnte. Und ob wirklich alle diese Fälle als komplexe Fälle erkannt worden sind und darum ins erweiterte Verfahren kommen, bezweifle ich aus den vorhin erwähnten Gründen - darum mein Minderheitsantrag zu Artikel 26a.
Mit meinem Minderheitsantrag möchte ich erwirken, dass alle Leute, die am Verfahren beteiligt sind, eine Meldepflicht haben sollen, wenn sie Anzeichen einer Traumatisierung bemerken. Das Staatssekretariat für Migration wäre dann gehalten, von Amtes wegen die notwendigen Untersuchungen einzuleiten. Man hat mir in der Kommission gesagt, das gehe zu weit und wäre zu schwierig, weil ja auch Leute am Verfahren beteiligt seien, die vielleicht wenig Kenntnisse von solchen Themen hätten. Mich hat diese Antwort der Verwaltung nicht überzeugt, und meine Sorge ist immer noch die gleiche. Ich möchte alles erdenklich Mögliche tun, damit traumatisierte Personen als solche wirklich erkannt und entsprechend behandelt werden. Wenn wir mit der Zustimmung zu diesem Minderheitsantrag Wasser in den Rhein tragen, wie wir das in Basel formulieren würden, dann scheint mir das nicht so schlimm zu sein. Auch nach langem Überlegen sehe ich keinen Nachteil, der aus der Annahme meines Minderheitsantrages erwachsen könnte.
Darum bitte ich Sie, im Zweifelsfalle für meinen Minderheitsantrag zu sein.