Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-11
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-11
Wortprotokoll
Eine Änderung des geltenden Verteilschlüssels schon auf Beginn des nächsten Jahres - so möchte es die Empfehlung eigentlich - kann nicht infrage kommen, weil wir uns an das vom Parlament im Jahre 1989 abgegebene Versprechen halten wollen, primär das Lokalradio zu finanzieren. Wenn Sie nun eine andere Marschrichtung einschlagen wollen, dann wird die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) dazu der geeignete Anlass sein. Wir müssen davon ausgehen, dass die Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Wir können jetzt nicht eine Gebührenerhöhung durchführen. Die SRG beantragt zwar eine solche, aber vor dem Jahre 2003 kann dies - wenn überhaupt - nicht infrage kommen. Wenn wir die Rahmenbedingungen als gegeben anschauen müssen - und erst noch berücksichtigen, dass wegen der Empfehlung Studer Jean 01.3099 alle Empfängerinnen und Empfänger von AHV- oder IV-Ergänzungsleistungen in den Genuss des Gebührenerlasses kommen können, was der SRG einen Einnahmeausfall von etwa fünfzig Millionen Franken beschert -, dann würde dieser zusätzliche Anteil, wie er vorgeschlagen wird, einfach der SRG fehlen. Das müssen Sie wissen.
Das ist der Hauptgrund, weswegen der Bundesrat Ihnen empfiehlt, die Empfehlung abzulehnen. Hinzu kommt, dass es im Hinblick auf die RTVG-Revision eben doch ein Präjudiz wäre. Genau diese Frage ist in der Vernehmlassung sehr umstritten. Es ist durchaus möglich - ich habe es bei den Jahreszielen angetönt -, dass wir unseren Entwurf gestützt auf die Vernehmlassung modifizieren werden. Aber wir möchten im Hinblick auf die Situation der SRG nicht schon jetzt - mittendrin, mit den jetzt geltenden Rahmenbedingungen - einen solchen Schritt machen.