Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-09-09

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

Vorweg möchte ich mich bei Kollege Hans Fehr entschuldigen. Ich habe ihn vorhin beschuldigt, er habe nicht zuhören wollen, er war aber draussen bei den Medien, wie es offenbar auch jetzt wieder der Fall ist. (Heiterkeit)

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt sämtliche Minderheitsanträge ab. Wir bitten Sie, sich jeweils der Mehrheit anzuschliessen. Die Stimmenverhältnisse waren in der Kommission immer etwa dieselben: 16 zu 7 Stimmen, 17 zu 5 Stimmen usw.

Zu einigen ausgewählten Anträgen: Beispielsweise bei Artikel 3 betreffend den Flüchtlingsbegriff lehnen wir den Minderheitsantrag Graber Jean-Pierre ab, insofern, als es eben nicht darauf ankommt, ob der Flüchtling diese Eigenschaften aufweist, die Herr Graber nun anwenden will. Das Problem ist die Rückschaffbarkeit. So sind zum Beispiel sämtliche Tibeterinnen und Tibeter wegen des Verhaltens des Staates China nicht rückschaffbar. Das ist das Problem. Das Verhalten des Staates ist eben massgebend und nicht das Verhalten der betreffenden Person.

Bei Artikel 8 lehnen wir die Anträge der Minderheiten Brand und Fehr Hans ab, weil diese Vorschriften, die damit neu eingeführt werden sollen, schon Teil der Mitwirkungsverpflichtung gemäss dem Einführungssatz von Artikel 8 Absatz 1 sind. Es steht dort, dass Asylsuchende eben insbesondere das und das tun müssen. Und gemäss der Definition von "insbesondere" hat es keinen Sinn, weitere Details aufzuführen. Deswegen lehnen wir auch diese Minderheitsanträge ab.

Die Anträge der Minderheiten I (Brand) und II (Rutz Gregor) zu Artikel 8 Absatz 3bis lehnen wir ab, weil diese Thematik Teil des dringlichen Rechts ist, das wir im Februar 2014 eingeführt haben. Wir haben dort diese Details eingehend diskutiert und finden es deswegen nicht sinnvoll, nun bereits wieder darauf zurückzukommen.

Ferner haben wir einige Bemerkungen zu Artikel 17 und zur Problematik der unbegleiteten Minderjährigen. Wir sind der Auffassung, dass die unbegleiteten Minderjährigen ja ohnehin eine Rechtsvertretung haben und es deswegen nicht notwendig und sinnvoll ist, noch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder eine zusätzliche Vertrauensperson einzuschalten. Das würde das ganze Verfahren zusätzlich unnötig verkomplizieren. Die Rechtsvertretung genügt. Deswegen bitten wir Sie, die Anträge der Minderheiten III (Glättli) und IV (Schenker Silvia) abzulehnen.

Beim Antrag der Minderheit I (Fehr Hans) zu Absatz 2bis betreffend Altersnachweis sind wir der Auffassung, dass es ja oft unklar ist, ob jetzt jemand sechzehn, sechzehneinhalb oder siebzehn Jahre alt ist. Da gibt es eine gewisse Bandbreite. Deswegen ist es auch nicht sinnvoll, die Beweislast umzukehren. Wir sind der Auffassung, dass das Staatssekretariat für Migration eben in klaren Fällen eine Verfügung erlassen soll - wie das heute der Fall ist -, damit sich die betreffende Person gegen diese Verfügung zur Wehr setzen kann. Das ist dann auch der Grund, weshalb wir den Antrag der Minderheit II (Amaudruz) zu Absatz 3bis ablehnen, der vom Staatssekretariat für Migration ein Altersgutachten verlangt. Wir finden den umgekehrten Weg, wie skizziert, sinnvoller und rationeller.

Zum Fragenkomplex rund um das Botschaftsasyl: Wie bereits bei der Diskussion zum dringlichen Asylrecht bleiben wir dabei: An sich könnte man dieses Instrument und diese Massnahme diskutieren, aber es geht nicht an, dass wir als einziges Land dieses Botschaftsasyl wieder einführen. Die Konsequenzen waren damals ja offensichtlich. Das bewältigen wir schlicht und einfach nicht. Wir können uns vorstellen, dass es sinnvoll ist, dass diese Leute nicht nach Europa kommen müssen; aber das geht nicht, ohne dass zumindest die europäischen Länder hier mitmachen. Deswegen lehnen wir konsequenter- und notwendigerweise den Einzelantrag van Singer ab. Dieser Antrag hätte zur Voraussetzung, dass man das Botschaftsasyl an sich einführen würde. Die Delegation an sogenannte befugte Büros lehnen wir aus demselben Grund ab.

Damit komme ich noch zum Antrag der Minderheit Brand zu Artikel 22 Absatz 6 betreffend Verfahren am Flughafen. Wir sind der Auffassung, dass am Flughafen eine Beurteilung zur Frage, ob es sich um ein einfaches Verfahren oder voraussichtlich um ein komplexes Verfahren handelt, gemacht werden kann. Es ist deshalb sinnvoll, hier bereits die Triage vorzunehmen zwischen beschleunigten Verfahren, die in Zentren des Bundes kommen, und Personen im erweiterten Verfahren, die einem Kanton zugewiesen werden. Deswegen lehnen wir den Antrag der Minderheit Brand hier ab.

Zusammenfassend bitten wir Sie noch einmal, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.