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Imhof Rudolf · Nationalrat · 2000-03-08

Imhof Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Auch hier möchte ich erwähnen, dass es mir einzig und allein darum geht, administrative Leerläufe zu verhindern. Auch bei dieser Bestimmung muss man sich fragen, was sie soll. Wer kontrolliert, was "angemessene" Information ist? Wer stellt fest, ob die abgegebenen Basisinformationen für "bis auf die Konfektionierung verwendungsfertige Arzneimittel" genügen? Müssen Informationen über Packungsvorschriften, Packungsmaterialien oder sogar qualitätssichernde Massnahmen mitgeliefert werden? Was bedeutet "Basisinformation" - ob nun medizinische oder pharmazeutische - genau? Wer begutachtet diese "Basisinformation", stellt genau fest, ob die Informationen genügen?

Im Normalfall bedeutet dies doch - auch wenn Sie mir jetzt das Gegenteil sagen -, dass bei einer Ausfuhr auch die mitzuliefernde "Basisinformation" kontrolliert, redigiert und bewilligt werden muss. Beamte, die diese Bestimmung ernst nehmen - dies verlangen wir ja von ihnen -, werden ihr bei jeder Ausfuhr von Arzneimitteln Nachdruck verleihen, indem sie entweder eine Kopie der sogenannten "Basisinformation" verlangen oder, was wahrscheinlicher ist, indem sie auch diese Papiere in das Bewilligungsverfahren einbeziehen. Auf jeden Fall wird dies einen zusätzlichen, unnötigen administrativen Aufwand ergeben - unnötig, weil es auch in dieser Hinsicht in jedem Land gesetzliche Regelungen gibt, jedes Land seine eigenen Vorschriften hat.

Versuchen Sie doch einmal, ein Arzneimittel zu exportieren oder gar im Land abzupacken! Wir machen dies seit vielen Jahren. Sehr schnell werden Sie merken, dass die ausländischen Gesetzgeber durchaus in der Lage sind, ihre Massnahmen selbst durchzusetzen, die notwendigen Informationen auch ohne Zutun der Schweiz zu verlangen. Deshalb bin ich überzeugt, dass dieser Absatz 1 unnötigen administrativen Aufwand bringt und eine Bürokratie nach sich zieht, die nicht zu verantworten ist.

Ich beantrage Ihnen, Artikel 22 Absatz 1 ersatzlos zu streichen.

Noch eine persönliche Erklärung: Die Firma, für die ich tätig bin, zählt nach Mitarbeitern wie nach Umsatz eigentlich nicht mehr zu den KMU. Ich vertrete hier also nicht diese Firma.