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Müller Philipp · Nationalrat · 2015-09-09

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-09

Wortprotokoll

Ich will es kurz machen, angesichts der fortgeschrittenen Stunde. Die Meinungen dürften gemacht sein.

Ich möchte trotzdem auf einen Punkt eingehen. Worüber hat die Bevölkerung im Juni 2013 eigentlich abgestimmt? Darüber sind wir uns nicht ganz einig. Schon in der Kommission war das ein Thema. Ich möchte wiederholen, worum es damals ging.

Man hat der Bevölkerung eine Vorlage zu den Asylverfahren im Rahmen von Testphasen vorgelegt. Man hat gesagt, der Bundesrat könne für Beschwerden die Beschwerdefrist von 30 Tagen - von 30 Tagen! - gemäss Artikel 108 Absatz 1 in Testphasen auf 10 Tage verkürzen. Dies ist dann möglich, "wenn der wirksame Rechtsschutz der betroffenen Asylsuchenden durch geeignete Massnahmen gewährleistet ist". Genau so steht es in der Vorlage, die dem Volk vorgelegt wurde. Das Volk hat dazu mit 78,4 Prozent der Stimmen Ja gesagt.

Nun haben wir in diesem besagten Artikel 108 Absatz 1 sogar 7 Tage drin. Anders gesagt: Die Testphase war erfolgreich; das Volk hat gewusst: Wir testen das, wir machen keinen Papiertiger. Der Test war erfolgreich. Wir setzen mit dieser Vorlage das um, was im Juni 2013 vom Souverän angenommen worden ist. Das einfach zur Präzisierung.

Was den Antrag der Minderheit I (Rutz Gregor) in dieser Angelegenheit betrifft, hat die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung den entsprechenden Antrag abgelehnt.

Der Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit II (Glättli) zu Artikel 102k Absatz 1 Buchstabe c vorliegt, wurde von der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Der Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit II (Glättli) zu Artikel 102m Absatz 4 vorliegt, ist mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt worden.

Dann haben wir noch den Antrag der Minderheit Amaudruz zu Artikel 98a. Der entsprechende Antrag ist mit 17 zu 6 Stimmen ebenfalls abgelehnt worden.

Ein weiterer Antrag der Minderheit Rutz Gregor liegt bei Artikel 110 Absatz 3 vor. Der entsprechende Antrag ist in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt worden.

Was den Antrag der Minderheit Fehr Hans zu Artikel 115 Buchstabe e, den Antrag der Minderheit Bugnon zu Buchstabe f und den Antrag der Minderheit Brand zu Buchstabe g betrifft: Die entsprechenden Anträge sind in der Kommission alle abgelehnt worden, und zwar mit 13 zu 9 bzw. 13 zu 10 Stimmen.

Ein letzter Minderheitsantrag wird von der Minderheit Fehr Hans zu Artikel 84 Absatz 4 des Ausländergesetzes gestellt. Der entsprechende Antrag ist in der Kommission ebenfalls abgelehnt worden, und zwar mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zusammengefasst heisst das: Lehnen Sie bitte im Sinne der Kommissionsmehrheit sämtliche Minderheitsanträge ab, seien sie von links oder von rechts, und stimmen Sie den Anträgen der Mehrheit der Kommission zu.