preparatory:AB 187556
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-09
Wortprotokoll
Bei Artikel 37 wollen Sie alle offenbar die Verfahren beschleunigen; das ist gut so. Aber dann müssen Sie meiner Minderheit konsequenterweise zustimmen. Es geht um die Fristen in den erstinstanzlichen Verfahren. Diese werden geregelt in Absatz 1 für Dublin-Verfahren, auch wenn Dublin praktisch tot ist, in Absatz 2 für beschleunigte Verfahren; dann kommt Absatz 3, der lautet: "Liegen triftige Gründe vor und ist absehbar, dass der Entscheid im Zentrum des Bundes getroffen werden kann, so können die Fristen nach den Absätzen 1 und 2 um einige Tage überschritten werden." Die Minderheit sagt hierzu, dass man genau diesen Absatz mit den triftigen Gründen streichen soll. Denn damit wird eine Tür geöffnet, die der Beschleunigung entgegenwirkt. Sie werden immer triftige oder angeblich triftige Gründe finden, davon bin ich überzeugt - die Verwaltung ist findig -, um die klar geregelten Fristen zu überschreiten. Natürlich wird man das dann damit begründen, dass es halt solche Fälle gebe und dass summa summarum wieder Zeit gewonnen werde, wenn man das im Zentrum machen könne. Sie müssen aber den Grundsätzen treu bleiben. Die Dublin-Verfahren sind erstinstanzlich klar geregelt, die beschleunigten Verfahren sind erstinstanzlich klar geregelt, und jetzt kann man nicht wieder Ausnahmen schaffen mit diesen "triftigen" Gründen. Das Beschlossene soll nun gelten.
Wollen Sie Ja sagen zu einer effektiven Beschleunigung, die Sie ja eben wollen, dann sagen Sie bitte Ja zu diesem Minderheitsantrag.
Bei Artikel 115 geht es um die Geldstrafen bei Vergehen. Da wird angedroht, dass mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestimmte Vergehen bestraft werden. Beispielsweise wird bestraft, wer falsche Angaben zur Identität macht. Meine Minderheit will nun neu einen Buchstaben e einfügen, der vorsieht, dass die Verletzung der Mitwirkungspflicht im Asylverfahren auf die gleiche Stufe gehört und auf die gleiche Weise bestraft werden kann. Stimmen Sie bitte diesem Minderheitsantrag zu. Auch die Verletzung der Mitwirkungspflicht im Asylverfahren unterliegt der Geldstrafe und kann mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Ich bitte Sie um Zustimmung.