Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-09-09
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-09
Wortprotokoll
Bei Artikel 43 Absatz 4 unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die Minderheit Bugnon, wie Herr Bugnon es schon angetönt hat. Es geht um die Frage, ob unentgeltliche Arbeitsleistungen zugunsten der öffentlichen Hand oder im Betrieb des Zentrums vom Arbeitsverbot [PAGE 1423] ausgenommen werden sollen. Inhaltlich war man sich in der Kommission mehr oder weniger einig bei diesem Minderheitsantrag. Auch mein Vorredner hat ausgeführt, dass es heute schon üblich ist, dass Asylsuchende in Asylzentren mithelfen und unentgeltliche Arbeitsleistungen erbringen können. Es ist daher nur die Frage, ob dieser Zusatz ins Gesetz aufgenommen werden soll oder nicht. Wir sind der Meinung, dass wir es tun sollen, weil die Frage der Arbeit und des Arbeitsverbots auch ein Thema ist, das die Bevölkerung bewegt. Es darf daher auch betont werden, dass von Asylsuchenden unentgeltliche Arbeitsleistungen erbracht werden.
Bei Artikel 45 Absatz 2 unterstützen wir die Kommissionsmehrheit, gemäss Bundesrat. Es geht um die Ausreisefristen im beschleunigten Verfahren. Der Ständerat will gemäss geltendem Recht keine Frist setzen. Wir führen nun aber das beschleunigte Verfahren ein, und es ist folgerichtig, im Gesetz auch strengere Fristen für die Ausreise zu setzen.
Bei Artikel 49 Absatz 3 geht es um den Begriff "öffentlich". Das Staatssekretariat für Migration erstellt zusammen mit den Kantonen ein Monitoring des Wegweisungsvollzugs. Die Minderheit will, dass es öffentlich ist. In der Kommission vermochte uns die Argumentation zu überzeugen, dass es zahlreiche verschiedene Monitorings gibt und diese im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips in der Regel öffentlich sind und jetzt nicht in einem Fall eine explizite Nennung des Öffentlichkeitsprinzips eingefügt werden soll. Es braucht diesen Begriff nicht, weshalb die CVP/EVP-Fraktion mit der Mehrheit stimmt.
Auch bei Artikel 50, "Zweitasyl", unterstützen wir die Mehrheit. Das geltende Recht hat zu keinen Problemen geführt, weshalb es auch nicht geändert werden soll, zumal der Minderheitsantrag direkt nichts zu tun hat mit dem Kern dieser Vorlage, der Beschleunigung der Verfahren.
Das Gleiche gilt für Artikel 51. Wir sehen auch da keinen Anlass, beim Familienasyl etwas zu ändern, weshalb wir den Minderheitsantrag Brand ablehnen.
Bei Artikel 64 Absatz 1 teilen wir die Meinung der Minderheit, dass das Asyl in der Schweiz erlöschen soll, wenn Flüchtlinge in den Staat reisen, für welchen sie Verfolgung geltend gemacht haben. Die Frau Bundespräsidentin erklärte uns in der Kommission, dass es heute so sei, dass einem Flüchtling das Asyl und die Flüchtlingseigenschaft aberkannt werden, wenn er in sein Heimatland reist. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in Artikel 63 des Asylgesetzes zum Widerruf.
In diesem Zusammenhang habe ich noch eine Frage an die Frau Bundespräsidentin: Im Sommer haben ja die rege Reisetätigkeit von Asylsuchenden und die grosszügige Bewilligungspraxis für Schlagzeilen gesorgt und Unmut bei der Bevölkerung ausgelöst. Zwischen 2010 und 2014 sollen 62 000 Reisen für vorläufig Aufgenommene bewilligt worden sein. Insbesondere Somalier und Eritreer sollen davon Gebrauch gemacht haben und in ihre Heimatländer gereist sein. Das versteht also keiner, dass Leute ferienhalber in das Land zurückreisen, aus dem sie wegen Bedrohung an Leib und Leben geflohen sind. Wir von der CVP sind der Meinung, dass das nicht geht. Ich bitte die Frau Bundespräsidentin, Stellung zu nehmen zur Praxis, wie diese Gesuche gehandhabt werden, und zur Frage, ob allenfalls eine restriktivere Handhabung eingeführt wird.
Zusammenfassend unterstützt die CVP/EVP-Fraktion bei allen Anträgen die Mehrheit, mit Ausnahme von Artikel 43 Absatz 4; da stimmen wir mit der Minderheit.