Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2015-09-09
Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-09
Wortprotokoll
Wenn wir hier über die Restrukturierung des Asylbereichs sprechen, geht es darum, Schwachstellen in den Abläufen zu finden, Fehler zu beheben, dahingehend, dass die Ressourcen denjenigen Menschen zur Verfügung stehen, welche bedroht sind und dieser Ressourcen bedürfen. Wir wissen, dass zum Beispiel das Dublin-Abkommen - es wurde verschiedentlich angesprochen - nicht funktioniert, dass viele EU-Länder ihre Hausaufgaben nicht machen, dass Asylsuchende nicht registriert werden und dass hier grosser Handlungsbedarf besteht.
Wenn Sie das Asylgesetz ansehen, sehen Sie auch, dass es eine Bestimmung über Zweitasyl darin hat. Ich bitte Sie, unseren Minderheitsantrag zu Artikel 50, welcher auf eine Streichung dieses Artikels abzielt, zu unterstützen. Es geht hier um Flüchtlinge, die in einem anderen Staat aufgenommen worden sind, die also bereits Asyl erhalten haben. In einem solchen Kontext erscheint es uns wirklich nicht nötig, dass die Schweiz hier auch noch ein zweites Mal Asyl gewährt, nachdem diese Personen ja schon von einem anderen Staat aufgenommen worden sind. Auch hier können wir unsere Ressourcen sicher zielgerichteter einsetzen.
Beim zweiten Minderheitsantrag geht es um Artikel 64. Es geht um das Erlöschen des Asylrechts, und wir sind - Kollege Brand hat es bereits angesprochen - dezidiert der Auffassung, dass Asylbewerber, welche in ihr Heimatland zurückkehren, um dort Ferien zu verbringen, kein Recht auf ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben sollen. Wir sind der Auffassung, dass das Asylrecht in der Schweiz, und das ist auch der Sinn und Kern unserer humanitären Tradition, denjenigen Personen zur Verfügung stehen soll, welche an Leib und Leben bedroht sind. Aber es soll nicht von Personen in Anspruch genommen werden, welchen der Aufenthalt hier [PAGE 1422] gefällt, welche aber gleichzeitig auf Ferienreisen in ihr Heimatland, wo sie angeblich verfolgt sind, nicht verzichten möchten.
Darum bitten wir Sie, auch unseren Minderheitsantrag zu Artikel 64 zu unterstützen.