Schenker Silvia · Nationalrat · 2015-09-09
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-09
Wortprotokoll
In diesem Block habe ich zwei Minderheitsanträge gestellt, die ich nun gleichzeitig begründen möchte.
In Artikel 89b geht es um eine Bestimmung, die in der ursprünglichen Vorlage nicht enthalten und darum auch nicht Teil der Vernehmlassungsvorlage war. Der Ständerat hat diese Bestimmung in die Vorlage eingefügt, weil er damit gegenüber den Kantonen, welche beim Vollzug der Wegweisungen etwas zurückhaltend sind, ein Zeichen setzen wollte. Dieser Artikel gibt dem Bund die Möglichkeit, Pauschalabgeltungen wieder zurückzufordern.
Anlässlich des Hearings in der Kommission wurde uns von den Vertretern der Kantone sehr eindrücklich geschildert und gezeigt, dass die Kantone diese Vorlage mittragen und bereit sind, auch ihren Teil der Verpflichtungen einzuhalten. Ich habe mir anlässlich dieses Hearings erlaubt, die beiden Kantonsvertreter zu fragen, ob die Kantone mit dieser [PAGE 1429] Bestimmung hier auch einverstanden seien. Herr Regierungsrat Käser sagte zwar, das sei so, hat aber auf meine Nachfrage diese Aussage etwas relativiert. In der Zwischenzeit wissen wir, dass es Kantone gibt, die mit dieser Bestimmung ganz grosse Mühe haben. Aus diesem Grund stelle ich den Antrag, diese Bestimmung wieder zu streichen und bei der ursprünglichen Fassung des Bundesrates zu bleiben. Wir sollten nicht riskieren, dass die gute Akzeptanz der Vorlage durch diese Bestimmung gefährdet wird.
Der zweite Minderheitsantrag betrifft Artikel 86 des Ausländergesetzes. Dort geht es um ein Thema, das in den letzten Wochen kontrovers diskutiert wurde, nämlich um die Frage, ob Asylsuchende und/oder Leute mit einer vorläufigen Aufnahme Bargeld erhalten sollen. Es gab um den Artikel in der Kommission eine längere Diskussion. Wie Sie sehen, fand der Antrag Fehr Hans eine Mehrheit. Der Mehrheit war es offenbar ein Anliegen, dass die Unterstützungsleistungen für Personen mit einer vorläufigen Aufnahme möglichst in Form von Sachleistungen ausgerichtet werden. Ich bitte Sie, hier beim Ständerat respektive beim Bundesrat zu bleiben. Erstens ist es in der Kompetenz der Kantone, zu entscheiden, in welcher Form sie die Leistungen ausrichten. Die einen finden es sinnvoller und besser, Lebensmittel oder Gutscheine abzugeben; andere finden es besser und einfacher, die Unterstützung in Form von Geld auszurichten.
Wir sollten den Kantonen diese Freiheit lassen und sie hier nicht unnötig einschränken. Ich persönlich störe mich nicht daran, wenn vorläufig Aufgenommene Bargeld erhalten. Es hat aus meiner Sicht auch etwas mit Würde zu tun, wenn man den Menschen eine minimale Freiheit gibt, das Geld, das wenige Geld, das sie erhalten, so auszugeben, wie sie das möchten.