Fischer Roland · Nationalrat · 2015-09-09
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-09-09
Wortprotokoll
Die Grünliberalen werden auch in diesem vierten Block bei fast sämtlichen Artikeln der Mehrheit der Kommission folgen. Es gibt eine Ausnahme, es handelt sich um Artikel 86 des Ausländergesetzes: Bei den Sachleistungen unterstützen wir die Minderheit Schenker Silvia.
Ich möchte gleich auf diesen Punkt eingehen: Die Kommissionsmehrheit will, dass insbesondere für vorläufig aufgenommene Personen die Sozial- und Nothilfe nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten sei und dass auch der Ansatz für diese Leistungen unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen solle. Wir lehnen das aus folgenden Gründen ab: Zum einen muss erwähnt werden, dass die Nothilfe nach geltendem Recht nach Möglichkeit in der Form von Sachleistungen ausgerichtet werden kann und teilweise auch wird. Zum andern sind hier die Kantone für die Ausrichtung der Sozialhilfe und der Nothilfe zuständig. An dieser Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen sollten wir nicht ohne Grund herumschrauben und jetzt nicht Aufgabenverschiebungen machen, die zur Problemlösung, um die es in diesem Gesetz geht, eigentlich gar nichts beitragen.
Hinzu kommt, dass die Ausrichtung von Sachleistungen nicht immer die beste und schon gar nicht immer die kostengünstigste Lösung ist, vor allem aus logistischen Gründen. In vielen Kantonen müssten wohl, wenn sie ein solches System noch nicht kennen, zusätzliche Strukturen aufgebaut werden. Ausserdem besteht auch bei Sachleistungen und beispielsweise bei Gutscheinen die Gefahr des Missbrauchs. Oder wenn dann die Asylbewerber überhaupt kein Taschengeld erhalten, könnte es auch sein, dass sie vermehrt auf andere Möglichkeiten ausweichen, um sich Geld zu beschaffen, was dann auch wieder nicht sinnvoll ist. Aber, wie schon gesagt, wir sollten dies den Kantonen überlassen und hier nicht zusätzlich regulieren. Die Kantone sind vor Ort. Sie können am besten beurteilen, was bei ihnen die optimale Lösung ist.
Ich möchte noch etwas zum Minderheitsantrag zu Artikel 87 bezüglich der Streichung der Begrenzung der Bundesfinanzierung sagen. Diesen Antrag lehnen wir vor allem deshalb ab, weil er eigentlich mit Fehlanreizen verbunden ist. Es muss doch das Ziel sein, dass die Flüchtlinge möglichst schnell und gut integriert werden, und die Integration ist Sache der Kantone. Ich möchte jetzt den Kantonen nicht einfach schlechte Absichten unterstellen, aber auch meine Erfahrung in der Finanzpolitik zeigt, dass die Kantone sehr wohl auch auf finanzielle Anreize reagieren. Welcher Kanton hat dann hier ein Interesse, die Flüchtlinge möglichst schnell zu integrieren und Integrationsprogramme zu finanzieren, wenn der Bund Pauschalen für die Sozialhilfe bezahlt, solange die begünstigten Personen nicht arbeiten? Wenn wir diesen Absatz hier streichen, dann schaffen wir meines Erachtens im föderalistischen Gefüge zwischen Bund und Kantonen einen gewissen Fehlanreiz, den wir hier nicht zulassen sollten. Hinzu kommen natürlich auch die finanziellen Konsequenzen für den Bund. Die Kantone würden zwar entlastet, der Bund hätte jedoch Mehrausgaben zu tragen. Das würde dann das finanzielle Gefüge im Föderalismus bei den Aufgaben zwischen Bund und Kantonen beeinträchtigen. Man müsste dann wohl auch, wenn man das tatsächlich so machen würde, Anpassungen beim Finanzausgleich prüfen.
Ich bitte Sie deshalb hier, den Minderheitsantrag Brand abzulehnen. Bei allen restlichen Artikeln in diesem Block bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.