AB 187670
Gasser Josias F. · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion · 2015-09-10
Wortprotokoll
Es geht hier um Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c. Der Ständerat möchte explizit die Hafenanlagen in diese Bestimmung hineinschreiben. Sie haben die Diskussion gehört. Mir scheint es wichtig zu sein - das war auch in der Kommission unbestritten -, dass es um den kombinierten Verkehr geht, der hier auf trimodale Weise weitergebracht werden kann. Die Argumente der Gegner dieser Bestimmung haben Sie gehört. Diesen Argumenten folgte die Kommission mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie werden nun entscheiden, ob Sie diesen Entscheid aufgrund der gehörten Argumentation umkippen möchten.
Erlauben Sie mir zum Schluss, noch auf zwei Tatsachen hinzuweisen: Wir haben den klaren Auftrag der Verkehrsverlagerung. Dieser trimodale Hafen wäre ganz sicher ein wesentliches Zeichen für den gesamten Nord-Süd-Verkehr, insbesondere für die Zulaufstrecken. Wir wissen ja, dass es bei den Zulaufstrecken auf der Schiene etliche bauliche Probleme gibt. Der Wasserweg ist durchaus als Alternative zur Schiene zu sehen. [PAGE 1466]
Ein letzter Punkt noch: Es ist auch eine Tatsache - das haben Sie in der Diskussion auch gehört -, dass in der Praxis Rahmenkredite oft nicht ausgeschöpft werden. Wenn der Rahmenkredit von 210 Millionen um 40 Millionen Franken aufgestockt wird und neue Fördertatbestände dazukommen, kann das auch eine Aufforderung sein, mit diesen Mitteln entsprechend effizient und sparsam umzugehen; das ist durchaus im Sinne der Sache.