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Grossen Jürg · Nationalrat · 2015-09-10

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2015-09-10

Wortprotokoll

Wir biegen beim Gütertransportgesetz auf die Zielgerade ein. Es bestehen nur noch wenige Differenzen zum Ständerat, zu welchen ich in der Folge im Sinne eines effizienten Ratsbetriebs gerne nur in einem einzigen Votum Stellung beziehe.

Bei Artikel 8 Absatz 1 des Gütertransportgesetzes wollen wir Grünliberalen wie schon in der ersten Lesung - es ist mittlerweile in unserem Rat nahezu unbestritten, wir haben es vorhin gesehen - explizit an der Möglichkeit festhalten, dass Erneuerungen von Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und von Anschlussgeleisen, zusätzlich zum Bau und zu den Erweiterungen, mit Investitionsbeiträgen unterstützt werden können.

Bei Artikel 9, zu dem vorhin Herr Binder gesprochen hat, unterstützen wir die Mehrheit, welche Betriebsbeiträge für den Gütertransport auf dem Netz der Schmalspurbahnen nicht fix an die Kantonsbeiträge binden will. Dies macht aus unserer Sicht Sinn, da die Schmalspurbahnen oft aufgrund von erschwerten topografischen Verhältnissen auch einen höheren Mittelbedarf für den Betrieb haben. Es kommt hinzu, dass die Schmalspurbahnen im Berggebiet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.

Beim Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe unterstützen wir Grünliberalen bei Artikel 18 Absatz 1 den Einzelantrag Candinas, welcher die von der Kommission ohne Gegenstimme und mit zahlreichen Enthaltungen beschlossene Formulierung noch dahingehend präzisiert, dass Investitions- und Betriebsbeiträge neben den Anschlussgleisen auch für Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs geleistet werden können.

Zum Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen: Der Ständerat hat die Motion 14.3998 abgelehnt, dies im Gegensatz zu unserem Rat. Mit dieser Motion wäre der Bundesrat beauftragt worden, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, mit der die bisherige Güterverkehrssparte der SBB, die SBB Cargo, in ein eigenständiges Unternehmen ausserhalb der Schweizerischen Bundesbahnen zu überführen wäre. Anstelle dessen hat der Ständerat das Postulat 15.3496, "Evaluation der Weiterentwicklungsmöglichkeiten von SBB Cargo", angenommen. Der Bundesrat hatte die Annahme dieses Postulates beantragt. Auch wir Grünliberalen sind mit dem Inhalt dieses Postulates einverstanden, da es unsere Anliegen aufnimmt. Aus diesem Grund halten [PAGE 1460] wir bei Artikel 3 des SBB-Gesetzes nicht mehr an einer Kann-Bestimmung bezüglich der Kernaufgaben der SBB fest. Die SBB sollen also weiterhin Dienstleistungen im Güterverkehr erbringen.

Beim Bundesbeschluss über den Rahmenkredit für Investitionsbeiträge unterstützen wir die Minderheit Lehmann, welche bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c die Hafenanlagen für den Güterumschlag im kombinierten Verkehr in den Rahmenkredit aufnehmen will. Die Grünliberalen messen der Rheinschifffahrt eine hohe Bedeutung zu und wollen deshalb entsprechende Mittel für Bauvorhaben im Hafen im Raum Basel zur Verfügung stellen. Da Rahmenkredite oftmals ohnehin mangels genügender Anzahl bewilligter Projekte nicht voll ausgeschöpft werden, halten wir die Aufnahme von Hafenanlagen in den Rahmenkredit für verantwortbar. Damit folgen wir dem Ständerat und nehmen eine eher unwahrscheinliche allfällige Mittelkonkurrenz zwischen den Erneuerungen von Anschlussgleisen und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr sowie den Hafenanlagen bewusst in Kauf.