Fässler Daniel · Nationalrat · 2015-09-10
Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-10
Wortprotokoll
Ich spreche für die CVP/EVP-Fraktion zu Block 2, und ich komme direkt auf die einzelnen Anträge zu diesem Block zu sprechen.
Bei Artikel 35f unterstützen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnen sowohl den Antrag der Minderheit I (Girod) als auch der Minderheit II (Knecht) ab. Die schweizerische Wald- und Holzwirtschaft steckt schon seit längerer Zeit in grossen Schwierigkeiten. Diese wurden durch die Veränderung des Euro-Kurses seit Januar dieses Jahres noch akzentuiert. Die Politik ist daher gefordert, die Rahmenbedingungen für Schweizer Holz zu verbessern. Sie werden nächste Woche bei der Beratung der Revision des Waldgesetzes Gelegenheit haben, sich zusammen mit der CVP/EVP-Fraktion für die Wald- und Holzwirtschaft einzusetzen. Sie können dies aber auch schon bei dieser Vorlage tun, indem Sie dem Bundesrat die Kompetenz geben, den Import von ausländischem Holz an Mindestbedingungen zu knüpfen.
Ich lade Sie in diesem Sinne ein, bei Artikel 35f dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. [PAGE 1486]
Bei Artikel 35g unterstützt die CVP/EVP-Fraktion ebenfalls den Antrag der Kommissionsmehrheit. Die Vorschriften zum Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten in Artikel 35f machen nämlich nur Sinn, wenn die damit befassten Unternehmen die gebotene Sorgfalt anwenden müssen.
Klar zu weit geht uns aber die Forderung der Minderheit Chopard-Acklin zu Artikel 35h. Wir sind mit dem Ständerat und der Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass die Absicht des Bundesrates, die Unternehmen zur Rückverfolgbarkeit verpflichten zu können, nicht unterstützt werden darf. Damit würde eine Bürokratie aufgezogen, die abzulehnen ist. Wir unterstützen daher auch bei Artikel 35h den Antrag der Kommissionsmehrheit. Das Gleiche gilt bei Artikel 35i: Den dort von der Minderheit Girod eingebrachten Antrag mit dem Titel "Ecodesign" lehnen wir ab.
Nun komme ich zum Thema völkerrechtliche Vereinbarungen: Bereits das geltende Recht gibt dem Bundesrat in Artikel 39 die Kompetenz, im Bereich des Umweltschutzrechts völkerrechtliche Vereinbarungen abzuschliessen. Die mit dem neuen Absatz 3 vorgesehene Ergänzung ist daher nur folgerichtig. Wenn der Bundesrat völkerrechtliche Vereinbarungen abschliessen kann, soll es ihm auch möglich sein, nationalen oder internationalen Organisationen beizutreten oder mit solchen Organisationen zusammenzuarbeiten. Den Antrag der Minderheit Knecht, die diese Kompetenz streichen möchte, lehnen wir daher ab. Wir folgen auch in diesem Punkt der Kommissionsmehrheit.
Bei den in Artikel 41a geregelten Branchenvereinbarungen zieht die CVP/EVP-Fraktion jene Lösung vor, mit der dem Prinzip der Subsidiarität am besten nachgelebt wird. Es lässt sich durchaus darüber streiten, ob dies die Lösung der Kommissionsmehrheit oder diejenige der Kommissionsminderheit ist. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass der Antrag der Minderheit Bertschy und damit die Version des Ständerates den Vorzug verdient. Wir geben dem Bundesrat damit zwar die Möglichkeit, Ausführungsvorschriften zu erlassen, verpflichten ihn aber immerhin, dabei freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zu prüfen und Branchenvereinbarungen in das Ausführungsrecht zu übernehmen.
Zu guter Letzt unterstützen wir bei Artikel 49a und 49b jeweils den Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnen damit die Anträge der Minderheiten Müri bzw. Girod ab, auch wenn, das möchte ich doch noch gesagt haben, für die von der Minderheit Girod eingebrachte Idee durchaus Sympathie vorhanden ist.
Ich fasse zusammen: Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt bei Block 2 mit einer Ausnahme die Anträge der Kommissionsmehrheit. Die Ausnahme betrifft Artikel 41a.