Vogler Karl · Nationalrat · 2015-09-10
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-10
Wortprotokoll
Es ist bekannt, dass diese Vorlage eine wechselhafte Geschichte hinter sich hat. Heute geht es nun darum, zu entscheiden, ob wir bereit sind, ein über 30-jähriges Gesetz an neue Erkenntnisse, Entwicklungen und Notwendigkeiten anzupassen oder ob wir im Umweltrecht in einer Zeit verharren wollen, wo Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz kein oder kaum ein Thema und keine umweltpolitischen Ziele waren.
Die Mehrheit unserer Fraktion hat sich nach intensiver Diskussion dafür ausgesprochen, dass die Schweiz ein modernes Umweltrecht braucht, ein Umweltrecht, das die Themen Ressourcen und Ressourceneffizienz verankert. Natürliche Ressourcen sind begrenzt und entsprechend sorgfältig zu nutzen - die geschlossenen Stoffkreisläufe seien als Stichwort genannt.
Nun hört man natürlich immer wieder Stimmen, die sagen, für Ressourceneffizienz brauche es gar keine neuen Vorschriften, für Ressourceneffizienz sorge die Wirtschaft selber und im eigenen Interesse und die Schweiz verfüge bereits heute über eine gute Umweltbilanz. Das mag in grossen Teilen zutreffen, aber die Schweiz weist nicht darum eine gute Umweltbilanz aus, weil sie nichts gemacht hat, sondern weil in der Vergangenheit immer wieder gehandelt worden ist: weil in der Vergangenheit Kehrichtverbrennungsanlagen anstelle von Abfalldeponien verlangt und gebaut wurden; weil im Bereich der Verunreinigung der Gewässer reguliert wurde oder etwa weil gefährliche Stoffe verboten wurden. Diesen erfolgreichen Weg gilt es pragmatisch weiterzuverfolgen. Entsprechend ist im Umweltschutzgesetz das Prinzip der Ressourceneffizienz zu verankern, in Kenntnis dessen, dass die Schweiz in diesem Bereich heute klare Defizite aufweist.
Damit verbunden gilt es, die Wirtschaft für diese Thematik zu sensibilisieren und an ihre Eigenverantwortlichkeit zu appellieren. Regulierung soll erst subsidiär greifen, wenn die Kaskade der freiwilligen Massnahmen versagt - und das nach der Entschlackung der Vorlage durch den Ständerat und weiteren anzustrebenden Anpassungen durch unseren Rat unter möglichster Vermeidung von unnötiger Bürokratie. Anders gesagt: Es gilt, die Wirtschaft mit möglichst wenig Bürokratie für Zeiten knapper werdender natürlicher Ressourcen fit zu machen. Langfristig führt daran kein Weg vorbei. Je schneller sich unsere Gesellschaft darauf einstellt, desto eher werden wir zu den Gewinnern gehören und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz stärken.
Ich habe es gesagt: Die Mehrheit unserer Fraktion will eine moderne, zukunftsgerichtete Umweltschutzgesetzgebung, aber auch eine solche ohne unnötige Bürokratie und ohne unnötige Kosten für unsere Unternehmen. Dementsprechend wird unsere Fraktion bei Block 1 die Minderheit Knecht bei Artikel 10e Absätze 1 und 3, Artikel 30d, Artikel 30h, Artikel 31 Absatz 2 sowie Artikel 32abis Absatz 1 wie auch den Einzelantrag Schneider-Schneiter zu Artikel 10h Absatz 1 unterstützen.
Bei den übrigen Bestimmungen wird unsere Fraktion den Anträgen der Mehrheit folgen, und in der Gesamtabstimmung wird sie der Vorlage zustimmen.