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Vogler Karl · Nationalrat · 2015-09-10

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-10

Wortprotokoll

In Absatz 1 von Artikel 10h wird deklariert, dass Bund und Kantone die natürlichen Ressourcen zu schonen haben. Für ein rohstoffarmes Land wie die Schweiz ist bei Betrachtung der Ressourceneffizienz enorm wichtig, wie hoch der Ressourcenverbrauch bei den importierten Produkten ist. Mehr als die Hälfte der Umweltbelastung, die der Schweizer Konsument verursacht, fällt nämlich im Ausland an. Berücksichtigen wir diese Belastung im Ausland nicht, wie das der Ständerat vorsieht, dann greift dieses Gesetz also nicht einmal zur Hälfte. Weiter gilt es festzustellen: Wenn wir die Berücksichtigung der im Ausland angefallenen Umweltbelastung streichen, dann streichen wir die Wirksamkeit jenes Teils des Gesetzes, welcher die Binnenwirtschaft stärkt. Denn nur, wenn die im Ausland zwar billigen, aber ressourcenverschleissenden Prozesse mitberücksichtigt werden, haben die in der Schweiz nachhaltig produzierten, aber vielleicht etwas teureren Produkte gleich lange Spiesse. Oder anders gesagt: Die alleinige Betrachtung der Umweltbelastung im Inland führt zum falschen Anreiz, vermehrt im Ausland zu produzieren.

Es ist allerdings klar, dass die Integration der Belastung im Ausland zu einem grossen Bürokratieaufwand führen kann. Es ist in Zeiten globaler Lieferketten und rasch wechselnder Handelsbeziehungen tatsächlich nicht einfach, diese Belastung im Detail zu erheben. Deshalb macht die Minderheit I (Müller-Altermatt), die ich hier vertrete, einen Kompromissvorschlag. Der Absatz soll so formuliert werden, dass die Belastung "über den gesamten Lebenszyklus" massgeblich reduziert wird. Damit soll erreicht werden, dass diejenigen Umweltschutzmassnahmen getroffen werden, welche entlang der gesamten Wertschöpfungskette am meisten bringen - dies im Interesse der Schweizer Wirtschaft inklusive Landwirtschaft. Es ist aber auch im Interesse des Handels, welcher die Produkte aus dem Ausland importiert. Der Handel wird nicht zu ineffizienten Massnahmen und unnötiger Bürokratie gezwungen, sondern kann sich auf diejenigen Massnahmen fokussieren, die tatsächlich etwas bringen.

Es liegt nun zu dieser Bestimmung auch der Einzelantrag Schneider-Schneiter vor, welcher genau in diese Richtung zielt. Unsere Kollegin möchte sich auf die "ökologisch kritischen" Rohstoffe beschränken. Das entspricht einem weiteren Entgegenkommen gegenüber der Wirtschaft und ihren Verbänden. Weiter hinten in der Vorlage, bei Artikel 35f, wird der Begriff "ökologisch kritisch" aufgenommen und auch konkretisiert. Es handelt sich - Sie sehen das auch in der Botschaft - beispielsweise um Torf, Baumwolle, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Fisch und Meeresfrüchte. Mit dem Einzelantrag Schneider-Schneiter wird das Anliegen der Minderheit derart konkretisiert, dass diejenigen Massnahmen ergriffen werden, welche am meisten bringen.

Deshalb ziehe ich den Antrag der Minderheit I mit dem Einverständnis von Herrn Müller-Altermatt zurück und bitte Sie, stattdessen den Einzelantrag Schneider-Schneiter zu unterstützen.