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Eberle Roland · Ständerat · 2015-09-17

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-17

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, Ihnen als Nichtmitglied der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen einen Rückweisungsantrag zu unterbreiten. Der Antrag, den ich formuliert habe, lautet: "Rückweisung der Vorlage an die KVF-SR mit dem Auftrag, den Netzbeschluss 2012 in die NAF-Vorlage zu integrieren, deren Finanzierung vertieft abzuklären und sicherzustellen."

Mit der hier zur Debatte stehenden Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds soll ein von breiten Kreisen lange gefordertes Projekt beschlossen werden; wir haben es von den Kommissionsmitgliedern in der Eintretensdebatte gehört. Analog zur bereits in Kraft stehenden Fabi-Vorlage, mit dem Kerngehalt der Finanzierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur, soll auch für die Nationalstrasseninfrastruktur ein entsprechender Fonds eingerichtet werden. Damit soll auch für den Individualverkehr und die Agglomerationsprojekte eine verlässliche Verankerung der Finanzierung sichergestellt werden. Ich befürworte diese Fondsvorlage ausdrücklich. Ich finde sie ausgewogen und zielführend. So weit, so gut.

Sie fragen sich, weshalb ich trotzdem einen Rückweisungsantrag stelle. Gerne erläutere ich Ihnen meine Überlegungen und Beweggründe, die mich dazu veranlasst haben:

1. Ich habe in der Angelegenheit des Netzbeschlusses bereits interpelliert und motioniert und dabei gewünscht, dass der 2012 durch beide Kammern des Parlamentes bestätigte Bundesbeschluss, der Netzbeschluss, zusammen mit dem NAF umgesetzt werde. Meine Motion wurde durch unser Plenum an die KVF-SR zur Behandlung und Integration überwiesen. Das war für mich damals ein klares Signal, dass dem Anliegen im Rahmen der Schaffung des NAF Rechnung zu tragen sei.

2. Der inhaltlich unbestrittene Beschluss über die Erweiterung des Nationalstrassennetzes um rund 380 Kilometer ist für alle betroffenen Kantone von herausragender Bedeutung. In den Kantonen sind die im Netzbeschluss vorgesehenen Strassenabschnitte ein wichtiger Bestandteil einer auf die Rahmenplanung abgestimmten koordinierten Verkehrspolitik. Der öffentliche Verkehr, der motorisierte Individualverkehr und der Langsamverkehr werden entsprechend den Grundsätzen und Vorgaben des Bundes in den kantonalen Richtplänen den Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung angepasst und bedarfsgerecht geplant und ausgebaut. Mit Entlastungs- und Umfahrungsstrassen sollen der Verkehrsfluss verbessert und der Schutz der Wohnbevölkerung vor Emissionen erhöht werden; so steht es in den Richtplangrundlagen. Es ist daher für die Kantone unabdingbar, endlich Planungssicherheit zu erhalten. Wir alle hier im Saal sind Standesvertreter und tragen die Verantwortung dafür mit, dass die kantonalen Behörden in ihrer Arbeit im Sinne des Ganzen handeln können und die Axiome der Raumplanungs- und Raumordnungspolitik umgesetzt werden können.

3. Der zweite Teil des Titels dieser NAF-Vorlage heisst: Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen. Sie hören richtig, und Sie wissen es: "Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen". Wie kann man einen solchen Titel ernst meinen, wenn man gleichzeitig 380 Kilometer Nationalstrassen, welche eigentlich seit 1960 - Kollege Janiak hat darauf hingewiesen - Bestandteil einer nationalen Planung sind, nicht berücksichtigt? Das kann es nach meinem Dafürhalten nicht sein. Auch wenn die Komplexität der Vorlage zunimmt, können wir nicht die Augen vor rund 400 wichtigen Nationalstrassenkilometern verschliessen, die - ich sage einmal - zufälligerweise noch nicht gebaut waren, als die NFA-Regelung in Kraft getreten ist.

4. Als für den Zusammenhalt unseres Landes kritisch beurteile ich die gegenwärtige Methode - um nicht Unsitte zu sagen -, einzelne Teilstücke aus dem Netzbeschluss herauszulösen und bevorteilt zu behandeln. Kollege Graber hat darauf hingewiesen, was darunter zu verstehen ist. Man nimmt die Kernelemente, man priorisiert sie, und man dividiert die Haltung der Kantone. Der ursprüngliche Netzbeschluss wurde integral beschlossen. Die 380 Kilometer bleiben 380 Kilometer, da nützen uns diese Umfahrungs- und Entlastungsstrecken nichts. "Teile und herrsche" finde ich ein schlechtes, wenig föderales Prinzip.

5. Die verkehrliche Einbindung des gesamten Netzbeschlusses ist wichtig und sinnvoll. Ich denke, da sind wir uns in diesem Saal alle einig.

6. Nun kommt die Crux der Finanzierung. Ich habe da alles Verständnis für die Haltung des Bundesrates, aber auch für die Haltung der Kommission in der Wiederbeurteilung und im Wiederentfernen dieser Finanzierungsmechanik; die Mehrheit bestand aus fünf Kommissionsmitgliedern. Ich will nicht alle alten Argumente bemühen oder Rechthaberei betreiben, die Thematik war bekanntlich auch Gegenstand der [PAGE 895] Neuordnung der Finanzströme und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Ich war damals Finanzdirektor des Kantons Thurgau und weiss, wovon ich spreche und was damals Sinn der Sache war. Aber lassen wir das, es geht heute um eine andere Thematik. Die Lage hat sich verändert, wir müssen uns den veränderten Bedingungen stellen.

7. Schauen wir nach vorne, alles andere lenkt von der Aufgabenstellung und Aufgabenlösung ab. Ich habe ein gewisses Verständnis für die Frustration einzelner Kommissionsmitglieder, welche sich redlich und kompetent um eine Finanzierung des Netzbeschlusses innerhalb des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds bemüht haben. Die unter dem Lead von Kollege Bieri, assistiert von Kollege Theiler, entstandene Lösung ist eine für mich praktikable und vertretbare Lösung. Ich bedanke mich hier bei der Kommission, dass sie diese Lösung entwickelt hat - nur schade, ich erwähne es nochmals, dass sie dann am Schluss der ganzen Runde wieder aus der Vorlage entfernt wurde.

8. Das Schreiben der Baudirektorenkonferenz, welches verschiedentlich erwähnt und als unanständig betitelt wurde, ist nach meiner Lesart eigentlich recht konsensual erarbeitet worden. Unter dem Aspekt der relativ kurzen Zeit ist es nach meinem Dafürhalten sogar sorgfältig abgefasst und signalisiert - und das ist das Wichtigste! - eine hohe Bereitschaft, konstruktiv zur Lösung beizutragen. Insbesondere wissen alle Kantone, dass diese 400 Kilometer Nationalstrassen endlich, endlich gewissermassen in trockene Tücher kommen müssen und dass sie auch einen zusätzlichen Beitrag in Bezug auf eine tragfähige Finanzierungslösung für die zusätzlichen Aufwendungen zu leisten haben.

Was die Strassenverbände anbelangt, habe ich keine Interessen offenzulegen; da habe ich auch keine Kontakte. Ich bin aber in diesem Punkt gleicher Meinung wie Kollege Graber, der sagt: Wer bestellt, soll sich auch über die Finanzierung dieser Bestellung Gedanken machen.

Nach meinem Dafürhalten zeigt die BPUK in ihrem Schreiben deutlich auf, dass sie die strategische Bedeutung des Netzbeschlusses für eine intakte und gutabgestimmte Strasseninfrastruktur in der Schweiz erkennt und ihren Beitrag zum Erfolg des NAF, inklusive Netzbeschluss, leisten will. Fabi war das Vorbild - sorgen wir dafür, dass auch der NAF zum Erfolg wird!

Ich bitte die Mitglieder der Kommission und vor allem auch die Departementschefin, Bundesrätin Leuthard, um Nachsicht. Nehmen Sie den Ball nochmals auf! Auch ich weiss, wie schwierig es manchmal ist, mit den Kantonen zu verhandeln - das wird die Frau Bundesrätin in ihrem Votum sicher noch erläutern. Treten wir nochmals in einen Dialog ein! Versuchen wir, diese Geschichte nochmals mit den Kantonen und den entsprechenden Verbänden zu diskutieren und eine tragfähige Lösung zu finden!

Ich finde das "Kantons-Bashing" einzelner Votanten in der Eintretensdebatte ein bisschen deplatziert. Die Kantone haben ähnliche Schwierigkeiten wie der Bund in Bezug auf den Finanzhaushalt und die Austarierung der entsprechenden Aufgaben und deren Finanzierung. Wir haben eine gemeinsame Aufgabe, das Verkehrsnetz in seiner Gesamtheit zu beurteilen und Sachentscheide zu treffen. Die Lage verändert sich - verändern wir also auch unsere Argumente, und gehen wir wieder vermehrt aufeinander ein!

Von den Kantonen - und übrigens auch von den Strassenverbänden - erwarte ich, dass sie ebenso flexibel sind und die sich verändernden Rahmenbedingungen des Bundes mindestens teilweise in ihren Erwägungen mitberücksichtigen. Unser Land ist bekanntlich beträchtlichen Spannungen ausgesetzt. Die Disparitäten werden wieder grösser, die Egoismen auch. Eine für mich sehr wesentliche Säule des Erfolgsmodells Schweiz sind der funktionierende Föderalismus und damit die geschickte Austarierung von Unterschieden. Tragen wir Sorge zu diesen föderalen Mechanismen, und treten wir wieder vermehrt in einen konstruktiven Dialog ein! Die NFA-Debatte vom letzten Winter hat gezeigt, wo die Spannungsgräben verlaufen. Ich erlebe wieder stärkere Stadt-Land-Disparitäten. Berg-Tal-Unterschiede werden wieder manifest. Strukturstarke und strukturschwache Regionen sind wieder stärker in einem Kampf um bestehende oder zu erarbeitende Mittel.

Ich danke der Kommission im Voraus für die Bereitschaft, den Netzbeschluss im Rahmen des NAF endlich in trockene Tücher zu bringen. Die bereits geleisteten Arbeiten sind sehr gut, sind finanzhaushaltverträglich und führen zum Ziel. Ich bin überzeugt, dass das auch mit dem Einbetten des Netzbeschlusses möglich ist.

Ich danke bestens für Ihre Geduld. Ich bitte Sie, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen. Ich bin auch überzeugt, dass die befürchtete Verzögerung nicht stattfinden wird. Die Signale sind nach meinem Dafürhalten, in meiner Interpretation so, dass wir in einer kurzen Zusatzrunde hier zu einer Lösung kommen werden. Dann muss Farbe bekannt werden, und dann muss diese Frage endgültig entschieden werden. Die Verknüpfungen und die Interpretationen bezüglich des Volksentscheides über die Erhöhung des Vignettenpreises auf 100 Franken sind sehr vielfältig. Es könnte ja auch sein, dass gewisse Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einfach aus Frustration zu dieser Vignettenpreiserhöhung Nein gesagt haben, weil sie denken, dass sie als Automobilisten immer mehr gemolken werden.

Ich bitte Sie: Weisen Sie diese Vorlage an die Kommission zurück. Wir sind alle für Eintreten, was ich bis jetzt gehört habe. Versuchen wir, hier die Brücke definitiv zu bauen, inklusive Netzbeschluss.