Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-09-17
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-17
Wortprotokoll
Die Kommission Ihres Rates hat die Frage der Behandlungsfrist an Ihrer Sitzung vom 12. August 2015 vorberaten, und Sie haben einen entsprechenden Bericht erhalten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Behandlungsfrist für die Volksinitiative "für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung" bis zum 15. November 2016 zu verlängern; zusammengefasst aus folgenden Gründen:
Die Volksinitiative wurde am 15. Mai 2013 eingereicht. Gemäss Artikel 100 des Parlamentsgesetzes beschliesst die Bundesversammlung innert 30 Monaten nach Einreichung, in diesem Fall bis zum 15. November 2015, ob sie die Initiative Volk und Ständen zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt. Zudem kann die Bundesversammlung gemäss Artikel 115 Absatz 1 Parlamentsgesetz die Behandlungsfrist um ein Jahr verlängern, wenn ein Rat über einen Gegenentwurf oder einen mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf Beschluss gefasst hat. Dies war insofern der Fall, als der Nationalrat am 8. Dezember 2014 die Revision des Energiegesetzes als indirekten Gegenentwurf in der Gesamtabstimmung mit 110 zu 84 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat.
Aufgrund dieser Ausführungen erachtet es unsere Kommission als sinnvoll, die Beratungen zur Vorlage der Energiestrategie 2050 und zur Volksinitiative zu koordinieren. Ohne entsprechende Fristverlängerung müssten die Räte bereits in der laufenden Session über eine Abstimmungsempfehlung beschliessen. Die Vorlage zur Energiestrategie 2050 wird realistischerweise erst im kommenden Jahr 2016 vom Parlament definitiv verabschiedet werden. Bis dahin bleibt die Frage also offen, ob und in welcher Form Effizienzmassnahmen im Bereich Stromlieferanten in die Vorlage aufgenommen werden.
Würden die Beratungen also nicht koordiniert, müsste einerseits das Parlament eine Abstimmungsempfehlung ohne verbindliche Kenntnis über allfällige Massnahmen zur Stromeffizienz in der Vorlage zur Energiestrategie abgeben. Andererseits wären auch die Initianten in der gleichen Situation, wenn sie über einen allfälligen Rückzug der Initiative zu entscheiden hätten. Weiter müsste möglicherweise sogar das Stimmvolk über eine Volksinitiative befinden, ohne dass die Beschlüsse zur Energiestrategie vorliegen würden.
Entsprechend beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Behandlungsfrist der genannten Volksinitiative bis zum 15. November 2016 zu verlängern.