Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-09-22
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-22
Wortprotokoll
Bei Artikel 39a Absatz 1 wollen Sie eine Befristung der Fördermassnahmen; Absatz 3 würde zu einer Befristung der Finanzierung von Sanierungsmassnahmen führen. Ich weiss ehrlich gesagt nicht, ob das wirklich beabsichtigt ist. Artikel 36 des Gesetzes besagt ja, dass dem Inhaber eines Wasserkraftwerks die vollständigen Kosten für die Massnahmen nach Artikel 83a des Gewässerschutzgesetzes oder nach Artikel 10 des Fischereigesetzes zu erstatten sind. Diese Massnahmen sind seinerzeit im indirekten Gegenvorschlag zur Initiative "Lebendiges Wasser" des Fischereiverbands festgeschrieben worden. Ich bin der Meinung, dass dieser Sanierungsauftrag weiterhin besteht.
Wenn wir nun die Möglichkeit der Finanzierung dieser Sanierungsmassnahmen über einen Netzzuschlag beseitigen, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Auf dem kalten Weg werden diese Sanierungsmassnahmen ausgehebelt, was ausgesprochen unerfreulich wäre und auch nicht im Sinn des seinerzeitigen Gegenvorschlages und der Abmachung zwischen den Initianten und dem Parlament.
2. Die andere Variante wäre, dass die Betreiber der Wasserkraftwerke diese Massnahmen aus eigenen Mitteln finanzieren müssten. Zumal wir jetzt dauernd von einer Krisensituation bei der Wasserkraft sprechen, wäre das, glaube ich, nicht ganz kohärent. Immerhin spricht man von rund 50 Millionen Franken pro Jahr. Gemäss Gewässerschutzgesetz müssten diese Sanierungen innert 20 Jahren seit Inkrafttreten, also bis 2030, vorgenommen werden, sodass das 20-mal rund 50 Millionen Franken pro Jahr wären - folglich 1 Milliarde Franken. Nun haben wir aber ganz aktuelle Zahlen aus den Kantonen, wonach diese Sanierungsmassnahmen deutlich teurer sein werden; man spricht von 2 Milliarden Franken oder noch mehr. So gesehen, müsste eigentlich nicht eine Befristung dieser relativ mageren Ausstattung für die Finanzierung von Sanierungsmassnahmen vorgenommen werden, sondern entweder eine deutliche Erhöhung dieser Gelder innert der gesetzten Frist oder allenfalls eine Erstreckung dieser Frist.
Ich bin überzeugt, dass das auch dem Willen des Rates und wohl auch der Kommission entspricht, weil man diese Sanierungsmassnahmen wirklich zu einem guten Ende führen will. So gesehen finde ich: Die Befristung ist, wenn der Betrag während der Frist nicht erhöht wird, nicht ganz zielführend. Ich weiss nicht, ob das ganz bewusst so entschieden worden ist oder ob das in der Hektik der Debatten vielleicht mitgerutscht ist. Ich bitte Sie auf jeden Fall, Absatz 3 zu streichen, sodass die Mitfinanzierung dieser Sanierungsmassnahmen grundsätzlich weiterhin möglich bleibt. Wenn eine Differenz besteht, können sich ja dann der Nationalrat oder die zuständige Kommission des Nationalrates dieser Frage noch vertiefter annehmen.
Ich bitte Sie also, im Sinne der Sanierung der Kollateralschäden der Wasserkraftnutzung diesem Antrag zuzustimmen und damit Absatz 3 zu streichen.
Ich habe ja schon gesagt, dass ich Präsident des Schweizerischen Fischereiverbandes bin - damit das schonungslos transparent offengelegt ist.