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Graber Konrad · Ständerat · 2015-09-22

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-22

Wortprotokoll

Ich habe diesen Einzelantrag gestellt, weil ich festgestellt habe, dass sowohl der Nationalrat wie auch unsere Kommission Artikel 24 gemäss Fassung des Bundesrates streichen wollen. Ich muss einen Blick in diesen Artikel werfen. Wenn Sie Artikel 24 Absatz 1 vor sich haben, sehen Sie dort, dass wie folgt geregelt werden sollte: "Für einzelne Anlagetypen kann der Bundesrat vorsehen, dass deren Betreiber die Elektrizität nicht direkt vermarkten müssen, sondern sie zum Referenzmarktpreis einspeisen können, sofern der Aufwand der Betreiber für die Direktvermarktung unverhältnismässig gross wäre." Ich weiss, dass dieser Artikel 24 aus unterschiedlichen Gründen gestrichen wurde - in der Kommission mit einstimmigem Beschluss.

Ich versuche, dieses Anliegen hier in Artikel 21 einzubringen. Es geht mir um Folgendes: Kleinere und mittlere Anlagen werden nicht in der Lage sein, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Es wäre unrealistisch, das zu erwarten. Man könnte jetzt sagen, dass die sich zusammenschliessen könnten. Aber auch das wäre mit einem sehr grossen Aufwand verbunden. Betreiber von kleinen und mittleren Anlagen sind schlicht nicht in der Lage, sich für einige hundert Franken zusammenzuschliessen oder die Vermarktung direkt vorzunehmen. Am ehesten wäre das wahrscheinlich noch in Zukunft möglich, wenn es einmal so sein wird, dass wir auch in kleinen Verhältnissen einen liberalisierten Strommarkt haben. Aber das ist heute nicht der Fall, das ist auch in den nächsten zwei, drei Jahren vermutlich nicht der Fall.

Damit stellt sich diese Frage effektiv: Wie vermarkten kleine und mittlere Anbieter von Strom ihren produzierten Strom? Ich habe hier vorgeschlagen, eine Schwelle von 1 Megawatt einzuführen, in dem Sinne, dass Betreiber von Anlagen über 1 Megawatt selber die Vermarktung vornehmen und diejenigen, die sich unter dieser Schwelle bewegen, den Referenzmarktpreis vom Netzbetreiber für die produzierte Elektrizität erhalten. Ich kann mir vorstellen, weil das auch in der Kommission im weitesten Sinne im Zusammenhang mit diesem Artikel 24 besprochen wurde, dass dieser Einzelantrag hier noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Vielleicht ist er auch nicht am richtigen Ort eingegliedert. Bei Artikel 21 werden wir auf jeden Fall eine Differenz haben, ausser man würde sich heute dem Nationalrat anschliessen, aber es ist kein entsprechender Antrag vorhanden. Mein Hauptanliegen ist, dass diese Frage wirklich nochmals à fond diskutiert wird.

Ich beantrage hier, diesem Antrag Rechnung zu tragen, weil ich wirklich der Auffassung bin, dass es nicht möglich ist, dass kleinere Anbieter die Vermarktung selber vornehmen, bevor wir einen liberalisierten Strommarkt haben.

Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag zu folgen.