Schmid Martin · Ständerat · 2015-09-22
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-22
Wortprotokoll
Auch ich beantrage Ihnen, mit dem Bundesrat und der Mehrheit zu stimmen.
Kollege Luginbühl hat zusammenfassend gesagt, man würde sehr viel Geld für wenig Leistung ausgeben und mit diesen Massnahmen gleichzeitig noch einen grossen Flurschaden anzurichten.
Ich möchte hier einfach auch einen Vergleich zu den Windanlagen bringen, damit Sie die Dimension der Produktion bei diesen Anlagen gut vergleichen können. Wenn Sie heute in der Schweiz eine Windanlage an einem nicht allzu windstarken Ort - solche hat es in der Schweiz wahnsinnig viele - aufstellen und eine 2-Megawatt-Anlage nehmen, die dann in der Schweiz rund 1100 Windstunden hat, dann produziert eine solche Anlage rund 2,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Handelt es sich um eine Anlage, wie sie in Haldenstein steht, mit einer Firsthöhe von 130 Metern und einer Leistung von rund 3 Megawatt - es windet leider in der Schweiz nur während etwa 1100 Stunden -, dann produziert eine solche Anlage 4 Millionen Kilowattstunden Strom. Nehmen Sie jetzt aber das Beispiel einer Kleinstanlage mit einer Leistung von 300 Kilowatt, wie wir sie jetzt definieren würden, dann erreichen Sie auch beim Wasser diese Jahresproduktion, weil das Wasser immer fliesst; das wäre ja die sinnvollste Anlage. Wir gehen einmal davon aus, dass es sich um ein solches Gewässer handelt. Sie sehen nun schnell, dass man mit über 8000 Betriebsstunden gerade zum gleichen Ergebnis kommt, nämlich zu über 2 Millionen Kilowattstunden Strom. Mit einer solchen Kleinstanlage, die jetzt hier kritisiert wird, erreicht man die gleiche Produktionsmenge.
Da frage ich mich dann schon, Kollege Luginbühl, ob die Eingriffe in die Natur durch eine solche Kleinanlage oder durch ein solch grosses Windrad, das aufgestellt wird, grösser sind. Die Produktionskosten betragen in vielen Bereichen um die 20 Rappen, auch bei der Windanlage. Mit der gleichen Argumentation müssten wir also auch in Bezug auf die anderen Technologien Einschränkungen vornehmen.
Weil es ja auch häufig um neue Anlagen geht - insbesondere in unserem Kanton ist das so -, möchte ich darauf hinweisen, dass es jeweils immer noch eine Konzessionserteilung durch die öffentliche Hand braucht. Es gibt einen demokratischen Filter für den Entscheid, ob diese Projekte realisiert werden können. Es muss nämlich eine Konzessionserteilung durch die öffentliche Hand erfolgen, weil die Gewässer, insbesondere im Kanton Graubünden, nicht in privater Hand sind. Die Realisierung bedingt dort eine Konzessionserteilung. Die Leute entscheiden durch demokratische Entscheide vor Ort darüber, ob ein Kleinstwasserkraftwerk in einer Gemeinde gebaut werden soll. Diese Argumentation, dass man das hier unterbinden wollte, kann ich nicht stützen.
Kollege Luginbühl hat zu Recht darauf hingewiesen, das sich die Gebirgskantone diesen Themen gegenüber auch sehr kritisch geäussert haben. Das ist richtig und wahr, aber man müsste auch darauf hinweisen, dass sich die Gebirgskantone für eine stärkere Förderung der Grosswasserkraft ausgesprochen hatten, welche jetzt mit unserem Konzept nicht realisiert wird. Das war quasi ein Entgegenkommen, wenn man eben im Bereich der Grosswasserkraft mehr fördert.
Wir tun gut daran, hier auf der Linie des Bundesrates zu bleiben. Für mich ist das eben auch konsequent gegenüber den anderen Technologien. Denn wenn wir jetzt diese erneuerbaren Technologien fördern wollen, dann sollten wir hier nicht noch Untergrenzen definieren, umso mehr, als eben letztlich auch diese Kleinstwasserkraftwerke einen Produktionsbeitrag leisten. Wenn man von einem irrelevanten Produktionsbeitrag spricht, dann müsste man das auch in Bezug auf andere Anlagen sagen, welche wir hier fördern.