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Hösli Werner · Ständerat · 2015-09-22

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-22

Wortprotokoll

Dass wir die erneuerbaren Energien ausbauen müssen, wenn wir den Ausstieg aus dem Atomstrom bewerkstelligen wollen, ist wohl unbestritten. Zudem müssen wir darauf achten, dass wir auch in der Winterzeit eine gewisse Stromselbstversorgung sicherstellen, um dann nicht in zu starke Importabhängigkeit zu geraten.

Wasserkraft ist da grundsätzlich eine gute Lösung. Es gibt Werke, die im Sommer- und im Winterhalbjahr je nach Leistungsauslegung nur kleine Produktionsunterschiede haben. Da kann man teilweise sogar Bandenergie liefern. Wenn es so ist, wie Kollege Luginbühl sagt, nämlich dass diese Werke keinen relevanten Beitrag an die Versorgungssicherheit leisten, und wenn schon 300 Kilowatt beim Wasser zu wenig sind, dann müsste man ja fast alle erneuerbaren Energien infrage stellen, weil die Leistung bei 10-Kilowatt-Fotovoltaikanlagen auch nicht so gross ist. Bis heute ist bei der Förderung der Wasserkraft keine Untergrenze vorgesehen, auch das hat Kollege Luginbühl nicht erwähnt. Darum ist die Förderung absoluter Kleinstwerke manchmal vielleicht etwas gar hoch ausgefallen. Um bei Ausbauideen solcher Kleinstwerke bei Bergbächen und kleineren Flüssen etwas Druck wegzunehmen, schlägt aber der Bundesrat eben vor, neu eine Leistungsgrenze von mindestens 300 Kilowatt vorzusehen. Man kann sich auch darüber streiten, aber diese Untergrenze hat vor allem bei bisher ungenutzten Gewässern eine gewisse Logik im Sinne der Einschränkung. Gleichwohl gilt natürlich grundsätzlich, dass es Werke in fast jeder Grösse gibt, die landschaftsschonend, innerhalb der Gewässerschutzbestimmungen und vergleichsweise wirtschaftlich verwirklicht werden können, denn die schiere Grösse eines Werkes allein ist keinesfalls ein Gütezeichen.

Mit einer Untergrenze von 300 Kilowatt macht der Bundesrat hier den Spagat zwischen den Schutzinteressen und der Notwendigkeit eines sinnvollen Ausbaus der erneuerbaren Wasserkraft in einer akzeptablen Art. Die Untergrenze auf 1 Megawatt festzulegen ist im Rahmen dieser Energiestrategie nun wirklich ein völlig falsches Zeichen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.