Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-22

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-22

Wortprotokoll

Ich äussere mich nur einmal und erlaube mir, gerade auch zum Antrag der Minderheit Luginbühl Stellung zu nehmen; das ist, glaube ich, ökonomischer.

Grundsätzlich begrüsse ich natürlich den Kommissionsentscheid, weil er auf der Linie des Bundesrates liegt. Ich bitte Sie deshalb, diesem Entscheid zu folgen.

Zu Absatz 5 Buchstabe a liegt ein Antrag der Minderheit Luginbühl vor. Hier geht es darum, bei der Kleinwasserkraft die Grenze festzulegen, bis zu welcher wir fördern wollen. Wir haben hier 300 Kilowatt als Untergrenze vorgesehen, was auch die Mehrheit Ihrer Kommission so sieht; und zwar gilt das dann für Neuanlagen wie auch für erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen von Anlagen. Wir meinen, dass das die richtige Untergrenze sei.

Vorhin, beim Biotopschutz, haben Sie eine sehr restriktive Haltung eingenommen, sodass bei den vorgesehenen Zubauanlagen einige wegfallen werden. Wenn Sie hier jetzt noch bezüglich der Förderung eine Untergrenze von 1 Megawatt festlegen, dann könnten rund hundert für die KEV angemeldete Anlagen heute nicht mehr realisiert werden, weil die Fördergelder nicht mehr vorgesehen wären. Wir haben berechnet, dass diese rund hundert Anlagen Strom von rund 100 Gigawattstunden produzieren, was der Stromproduktion von rund 10 000 Einfamilienhäusern mit Fotovoltaikanlage entspricht. Das ist dann schon eine bedeutende Menge an Stromproduktion, die hier wegfallen würde. Wir meinen, dass wir mit einer einheitlichen Untergrenze von 300 Kilowatt auch gegenüber den Eingriffen in Natur und Landschaft richtig liegen, eben im Lichte der vorgängigen Bestimmungen, die festlegen, wo es Möglichkeiten und wo es Verbote gibt. Und wir haben ja sowieso die Ausnahme, dass bei Infrastrukturanlagen mit einem geringen Eingriff in die Natur die Untergrenze nicht gilt. Diese Anlagen bekommen keine Fördergelder, was aber nicht heisst, dass sie nicht gebaut werden dürfen. Wenn jemand ohne Fördergelder bauen kann, darf er das ja.

Deshalb meinen wir, dass hier die Mehrheit Ihrer Kommission richtig liegt, indem man bei der Frage der Förderung konsequent bei 300 Kilowatt bleibt.