Eberle Roland · Ständerat · 2015-09-22
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-22
Wortprotokoll
Ich bitte Sie eindringlich, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Wenn wir die Mittel, die zur Verfügung stehen, tatsächlich einsetzen wollen, um möglichst viel Zubau zu erreichen, dann müssen wir dafür sorgen, dass keine Renten entstehen. Die Mehrheitslösung verhindert diese Rentenbildung, weil es einen höheren Druck auf die eigene Marktgängigkeit [PAGE 947] gibt und der einzelne Produzent also seine Märkte in Betracht ziehen und auch seine Stromverbrauchsplanung nach dem Markt ausrichten muss. Das finden wir einen guten Anreiz. Ich glaube, es ist wirklich wichtig, dass man die Pflicht der Eigenvermarktung stärkt, dass man die offizielle Abnahmepflicht auf möglichst kleine Anlagen beschränkt, nämlich auf eine Leistungsgrösse von 3 Megawatt, und dass man nicht, dem Nationalrat folgend, auf 10 Megawatt geht. Je kleiner die Abnahmepflicht ist, desto höher ist der Eigenvermarktungsanteil und -druck, und diesen Druck brauchen wir, damit wir die KEV-Gelder, die wir beim Konsumenten einziehen, möglichst effizient in den Zubau von neuen Anlagen investieren können.
In diese gleiche Richtung geht natürlich auch das Bestreben, einen höheren Anteil von Einmalvergütungen anzustreben statt der entsprechenden Langzeitbezahlung von Beträgen, die dann möglicherweise zu Renten führen - das kann es nicht sein.
Ich bitte Sie also sehr, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.