Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-09-22
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-09-22
Wortprotokoll
Auch ich möchte Ihnen empfehlen, sich aus den genannten Gründen hier der Mehrheit der Kommission anzuschliessen. Sie haben ja gesehen, dass die Mehrheit der Kommission eigentlich die Fassung des Bundesrates will, wobei wir in Absatz 3 noch eine Ergänzung eingefügt haben. Gestützt auf Hinweise der Branche bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob dies wirklich eine gute Ergänzung ist.
Ganz kurz: Worum geht es hier? Die Absicht des Bundesrates war ja, die Betreiber von kleineren Anlagen gegenüber anderen Marktteilnehmern nicht zu benachteiligen. Gleichzeitig war es - so zumindest nehme ich es wahr - auch Absicht des Bundesrates, den Netzbetreibern bzw. den Energielieferanten durch diese Regelungen keine zusätzlichen Risiken aufzuerlegen. Die gegenwärtige Situation auf dem Strommarkt mit verzerrten, tiefen Preisen führt bei Netzbetreibern mit eigener Produktion dazu, dass die eigenen Kraftwerkanlagen bei einem Teil des produzierten und abgesetzten Stroms nicht kostendeckend betrieben werden können. Eine Ausnahme bildet der vom Netzbetreiber selber produzierte und in seiner Grundversorgung abgesetzte Strom; dies betrifft jedoch, gesamthaft gesehen, nur rund die Hälfte der abgesetzten Energie. Viele kleine Netzbetreiber weisen aber keine oder kaum eigene Produktion auf. Sie kaufen den Strom billig ein, zu heute verzerrten Preisen, und können ihn so billig absetzen. Das bedeutet, dass diejenigen Netzbetreiber, die in der Vergangenheit eigene Produktionsanlagen aufgebaut haben, zusätzlich benachteiligt und nicht gleich behandelt werden. Das kann letztendlich sogar dazu führen, dass die Netzbetreiber in ihrem eigenen Gebiet den Ausbau von Anlagen für erneuerbare Energien nicht mehr unterstützen, sondern eher vermeiden möchten. Dies ist nicht im Sinne der Energiestrategie.
Ich bin mir hinsichtlich des Vorgehens noch unschlüssig. Vielleicht wird sich die Frau Bundesrätin zu dieser Ergänzung durch die Mehrheit der Kommission noch äussern. Wenn nicht, wäre es sicher notwendig, dass sich die nationalrätliche Kommission mit dieser Ergänzung noch einmal befassen würde.