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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-09-22

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-22

Wortprotokoll

Für den Investitionsbeitrag für Wasserkraftanlagen ist, anders als in Artikel 29 und in Artikel 31, kein gesetzlicher Höchstbetrag vorgesehen. Daher ist es sinnvoll und sicher richtig, wenn der Bundesrat sodann einen solchen in der Verordnung festlegt. Dabei wird der Bundesrat ferner auch definieren, ab wann eine erhebliche Erweiterung oder Erneuerung einer Anlage vorliegt. Dabei ist es aufgrund der Grösse und Verschiedenartigkeit der Anlagen angezeigt, dass jeweils eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen wird. Als Rahmen und Eckwerte setzt der Nationalrat dann eben in Absatz 1 die Höchstwerte fest. Die Kommission beantragt Ihnen, beim ganzen Artikel dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Ich werde mich nach der Begründung des Einzelantrages Schmid Martin noch einmal melden.

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