Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-22
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-22
Wortprotokoll
Alle sind froh, wenn zu günstigen Konditionen gebaut werden kann. Aber wir sind grundsätzlich eine Marktwirtschaft. Was hier beantragt wird, ist eine doppelte Subvention, nichts anderes. Wir haben bei der Auslegeordnung klar gesagt: Wir subventionieren, aber mit dem Instrument der Investitionsbeiträge. Wenn Sie jetzt zusätzlich nebst der Subvention mit den Investitionsbeiträgen noch sehr günstige Bundesdarlehen offerieren, so ist das eine doppelte Förderung. Vorhin haben Sie gerade darüber diskutiert, dass Sie Doppelförderungen vermeiden wollen. Das wäre jetzt eigentlich ein Abweichen von diesem Prinzip für Wasserkraft-Neuanlagen. Das fände ich problematisch.
Was die Wirkung betrifft, so ist das dann auch ein bisschen schwierig. Im Extremfall könnte ein Investor, der eine neue Wasserkraftanlage bauen will, sagen: Ich nehme jetzt die 40 Prozent Investitionshilfe für meine Investition. Die restlichen 60 Prozent Fremdkapital beschaffe ich auch noch über den Bund. Eine super Ausgangssituation! Ich kann gut nachvollziehen, dass alle Eigentümer und Verwaltungsräte von Wasserkraftanlagen dafür sind. Aber wir sind Bundesgesetzgeber. So etwas würde ja wirklich zu Fehlanreizen führen.
Es wurde vom Präsidenten zu Recht gesagt: Wir haben die Darlehenssituation breit untersucht, auch für die bestehenden Anlagen. Bei bestehenden Anlagen haben die Eigentümer sehr oft bestehende Kredite, die sie nicht ablösen können. Deshalb ist man von diesen Darlehenssituationen abgekommen und hat ein neues Modell entwickelt. Die Wirkung von Investitionsbeiträgen ist eben auch hier natürlich viel grösser als jene von Darlehen. Ein Anlagebetreiber der öffentlichen Hand kann an sich ja auch ein Kantons- oder Gemeindedarlehen beziehen, diese Darlehen haben ähnliche Konditionen wie der Bund.
Dann noch das Finanzpolitische - das wurde nicht so breit dargelegt -: Wenn Sie Bundesdarlehen sprechen, so fliesst das in die Budgetdebatte ein. Sie müssten also jedes Jahr mit dem Budget auch die entsprechenden Summen für mögliche Bundesdarlehen bereitstellen. In der jetzigen Debatte ist das relativ schwierig, weil Bundesdarlehen auch ausgaben- und schuldenbremsenrelevant sind. Ich wüsste im Moment nicht, wie wir so etwas finanzieren könnten, ausser Sie kreieren wirklich etwas ausserhalb der Schuldenbremse. [PAGE 959] Das können Sie natürlich machen, aber dann müssten Sie eine Fondslösung anstreben, sonst haben Sie finanzpolitisch schon gar nicht das Instrumentarium. Es sei denn, Sie sagen: Wir wollen jetzt Wasserkraft-Bundesdarlehen, und wir sparen das irgendwo anderweitig ein. Sonst verletzen Sie die Regeln der Schuldenbremse. Das ist für mich ein weiterer Grund dafür, dass ich solche Darlehen nicht unterstützen kann.
Schlussendlich möchte ich noch Folgendes sagen: Wir sind mit der EU am Verhandeln über ein Stromabkommen. Darlehen sind nicht per se eine unerlaubte Beihilfe, aber Zinskonditionen unter dem Marktpreis für Kraftwerke sind es natürlich schon. Also hätten Sie hier eine unerlaubte Beihilfe, also etwas, das Sie in ein paar Jahren, wenn wir ein Strommarktabkommen haben, hoffentlich wieder abschaffen. Auch das scheint mir in der heutigen Situation ein bisschen schwierig zu sein.
Wir wissen, dass Neuinvestitionen in erneuerbare Energie im Moment schwierig sind. Wir wissen auch, dass das eine vorübergehende Situation ist. Aber ein solches Darlehen wäre eine unbefristete Lösung.
Zudem haben wir für die bestehenden Wasserkraftanlagen ja eine befristete Hilfe für fünf Jahre. Damit sagen wir: Da besteht eine Notsituation, die sich mit der Euro/Franken-Situation noch verschärft hat, also helfen wir. Aber ein solches Darlehen wäre eine Subvention, die zeitlich unlimitiert beschlossen würde.
Deshalb sage ich, bei aller Liebe zur Wasserkraft: Subventionierung ja, das machen wir mit dem Investitionsbeitrag, aber nicht noch zusätzliche Instrumente. Ein zusätzliches Instrument ist aus den genannten Gründen meines Erachtens abzulehnen.