Engler Stefan · Ständerat · 2015-09-22
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-22
Wortprotokoll
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Bundesrätin. Sie sagen: "Jeder nimmt, was er kriegt." Genauso ist es. Man kann niemandem einen Vorwurf machen, wenn er sich ökonomisch verhält. Der Endverbraucher verhält sich ökonomisch, der Endverteiler verhält sich ökonomisch. Wenn er die Wahl hat, wo er den Strom einkaufen will, kauft er vielleicht in Deutschland auch CO2-belasteten Strom oder Nuklearstrom ein. Der Konsument versucht ebenfalls, sich ökonomisch zu verhalten. Aber auch all die, die aus der KEV-Unterstützung in neue erneuerbare [PAGE 970] Energien investieren, verhalten sich ökonomisch, wenn sie dafür eine nette Rendite erhalten. Der Vorwurf, die einen würden sich ökonomisch verhalten und das sei unangebracht und die anderen würden sich nicht ökonomisch verhalten, enthält also einen moralischen Anspruch, den man vielleicht haben kann, der aber nicht eingehalten werden kann.
Ich unterstütze es ja auch, wenn man bei den neuen erneuerbaren Energien sagt, diese müssten gefördert werden, weil der Markt so tiefe Preise biete, sonst erlahme die Privatinitiative. Bei der Grosswasserkraft sagt man aber, da sollten die Stakeholder selber dafür schauen und untereinander solidarisch sein und die Auswirkungen eines durch Regulierungen verzerrten Marktes sollten von den Eigentümern selbst übernommen werden. Ganz konsequent ist diese Argumentation nach meiner Meinung nicht.
Mir geht es um eine nachhaltige Lösung für die bestehende Wasserkraft als die Wirbelsäule der künftigen Stromversorgung in der Schweiz. Ich bestehe also nicht darauf, dass wir hier jetzt darüber abstimmen. Mir geht es darum, dass die Idee der Differenzkostenvergütung im Nationalrat noch einmal aufgenommen und noch einmal geprüft und der Nothilfevariante gegenübergestellt werden kann. Mein Ansatz ist der einer Differenzkostenvergütung - nicht für alle, also gar nicht mit der Giesskanne, sondern nur für die Wasserkraft, die zu 10 oder 14 Rappen produziert wird, aber nur zu 3,5 Rappen verkauft werden kann. Nur diese soll eine auch gestaffelte Vergütung erhalten, dies aus der Überlegung heraus, dass diese Lückenbüsserfunktion in einem Energieumfeld mit stochastischen Energien bezahlt werden muss. Man kann nicht noch erwarten, dass die Wasserkraft das umsonst übernimmt.
Ich ziehe meinen Antrag zurück, aber nicht, weil ich die Idee zurückziehe. Ich werde dann bei der Differenzbereinigung, wenn das Geschäft allenfalls wiederkommt, diese Idee nochmals aufnehmen können. Ich hoffe aber, dass sich der Nationalrat damit auseinandersetzt und auch die Feinjustierung vornehmen wird.
Ich bedanke mich aber für die wohlwollende Aufnahme meiner Feststellung, dass sich die bestehende Wasserkraft zumindest in einer problematischen Lage befindet.