Lexipedia

Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-09-23

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Nach den umfassenden Anhörungen in der Kommission zu diesem Thema bringt, zusammengefasst, das vom Nationalrat eingefügte Langzeitbetriebskonzept in den Augen der [PAGE 1010] Kommissionsmehrheit - das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 7 zu 6 Stimmen - in wesentlichen Punkten keine Verbesserungen. Es bewirkt im Gegenteil eine Rechts- und Investitionsunsicherheit bei den Betreibern der Kernkraftwerke. Für die Erreichung der Zielsetzung der optimalen Sicherheit - und darum geht es hier ohne Wenn und Aber - reicht, davon ist die Mehrheit der Kommission überzeugt, die geltende Regelung für die Gewährleistung von hohen Sicherheitsstandards aus. So garantieren die unbefristeten Betriebsbewilligungen Planungssicherheit, fördern Investitionen bis zum Schluss und gewährleisten damit einen jederzeit sicheren Betrieb, denn die geltende Regelung garantiert die Unabhängigkeit des eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (Ensi) als Kontrollbehörde und stattet dieses mit allen notwendigen Kompetenzen und Instrumenten aus.

In diesem Sinn hat die Vergangenheit auch bewiesen, dass die Regelung im Kernenergiegesetz und der einschlägigen Verordnung ein absolut taugliches Instrument darstellt, um dem Ensi als wissenschaftlichem und technischem Fachgremium eine optimale Handlungsfähigkeit zu garantieren. Es ist nämlich das aktuelle Kernenergiegesetz, welches klare Anforderungen an den Stand von Wissenschaft und Technik definiert. Es ist das aktuelle Kernenergiegesetz, welches explizit zu umfassender Sicherheitsprüfung und kontinuierlicher Nachrüstung nach internationalen Standards verpflichtet - Stichwort EU-Stresstest. Es ist auch das Kernenergiegesetz, welches zusammen mit der Verordnung und insbesondere auf der Basis der einschlägigen Richtlinie A03 eine periodische Sicherheitsprüfung, den Langzeitbetrieb und eine allfällige Ausserbetriebnahme umfassend regelt. Und schliesslich ist es das aktuelle Kernenergiegesetz, welches vor allem der bereits genannten und speziell betonten Sicherheit oberste Priorität einräumt.

Konkret heisst dies: Die heutige Gesetzgebung regelt die jeweiligen Verantwortungen des Betreibers und der Aufsichtsbehörde.

Der Betreiber stellt sicher, dass eine Anlage in einwandfreiem Zustand gehalten wird. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat kontrolliert dies an Ort und Stelle. Auf der Grundlage von periodischen Sicherheitsprüfungen wird von der Sicherheitsbehörde bestimmt, welche Massnahmen für eine Anlage notwendig sind. Die kontinuierliche Überprüfung und Überwachung stellt sicher, dass die Vorgaben eingehalten werden. Massstab ist dabei die auf internationaler Ebene insbesondere von der europäischen Vereinigung der Nuklearaufsichtsbehörden, der Western European Nuclear Regulators Association, vorangetriebene Entwicklung der nuklearen Sicherheitstechnik.

Die Internationale Atomenergie-Organisation verlangt von politischen Einflüssen völlig unabhängige Sicherheitsbehörden. Die Schweiz hat dieser Forderung 2007 mit dem Ensi-Gesetz Rechnung getragen. Das Ensi ist eine formell, institutionell und finanziell unabhängige öffentliche Behörde. Es steht unter der Aufsicht des Ensi-Rates, dessen Mitglieder vom Bundesrat ernannt werden und ihm direkt unterstellt sind. Dieser Aufbau steht voll und ganz im Einklang mit den internationalen Anforderungen. Sie sehen vor, dass die Aufsichtsbehörde das Recht hat, Betriebsbewilligungen auszusetzen, abzuändern oder auch zu widerrufen.

Der Nationalrat - dies zum Schluss - verlangt nun mit Artikel 25a des Kernenergiegesetzes ein Langzeitbetriebskonzept, dessen Anforderungen und erstaunlicherweise auch dessen Einzelheiten vom Bundesrat festgelegt werden sollen. Das Ensi und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit sollen sich zwar dazu äussern dürfen. Es ist aber unverkennbar, dass die Einzelheiten betreffend die Kernenergiesicherheit künftig nicht mehr von der fachtechnisch kompetenten Sicherheitsbehörde gemäss dem Stand der Wissenschaft und der Technik, sondern von der Regierung festgelegt werden sollen. Damit verliert das Ensi seine fachliche Unabhängigkeit.

Aufgrund dieser Überlegungen beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission - bei einer knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen -, Artikel 25a und dann nachher auch Artikel 106a zu streichen.