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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-23

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-23

Wortprotokoll

Wir haben es eingangs gesagt: Der Verkehrsbereich ist für 40 Prozent des Energiekonsums und natürlich auch für entsprechend viele CO2-Emissionen verantwortlich. Sie haben mit dem heutigen CO2-Gesetz entschieden: Wir verzichten auf eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen und installieren ein System, bei dem wir anhand des technischen Fortschritts mit technischen Vorgaben für die Neuwagen den Verbrauch von Energie - von Benzin, Diesel - regulieren. Wir haben auch keine eigene Autoindustrie, deshalb übernehmen wir hier das EU-System, wir importieren ja die meisten Autos aus diesem Bereich. Das, was wir hier tun, ist nichts anderes, als unsere Politik fortzusetzen und diese Politik, in Übereinstimmung mit Ihren Vorgaben aus dem CO2-Gesetz, immer dem EU-System anzupassen.

Die EU dehnt ihr System bis 2020 auf Lieferwagen und Sattelschlepper aus. Das ist eine Vorgabe der EU. Sie macht Sinn, diese Wagen sind auf dem Markt. Man wird also ohnehin in ein paar Jahren diese Flotte mit den neuen Werten auf dem Markt haben. Die Käuferschaft wird sich daran orientieren.

Sie sagen uns auch regelmässig, Sie wollten keine technischen Handelshemmnisse, keine eigenen schweizerischen Vorschriften. Genau das ist die Vorgabe, die wir hier befolgen. Wir führen das bewährte heutige System fort. Wir verzichten weiterhin auf eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen. Aber wir setzen die Politik der technischen Vorgaben für Neuwagen und hier eben auch für Lieferwagen und Sattelschlepper um; das haben der Nationalrat und die Mehrheit Ihrer Kommission so bestätigt.

Zum Antrag der Minderheit I (Imoberdorf): Das wäre natürlich eine massive Verwässerung der Vorgaben und der CO2-Zielwerte; das nicht nur für Personenwagen, sondern auch für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper. Wir haben schon bis 2020 die von Ihnen vorgegebenen CO2-Ziele. Es wäre dann nicht so einfach, wenn Sie das jetzt in dieser Phase kurz vor 2020 noch verwässern würden. Insofern ist das schwierig.

Der Antrag der Minderheit II (Theiler) auf Streichen würde hier gegenüber der EU Handelshemmnisse und andere Schweizer Vorschriften schaffen. Insofern kann ich den Antrag nicht unterstützen. Ein gewisses Verständnis habe ich für Absatz 2bis der Minderheit I (Imoberdorf), der die Regelungen nach 2020 für die Lieferwagenflotte betrifft. Herr Ständerat Imoberdorf hat zu Recht gesagt, der Zielwert von 147 Gramm bis 2020 sei sehr anspruchsvoll. Die EU hat hier tatsächlich die Situation, dass es kein "phase in" gibt. Wir haben eine absolute Vorgabe. Hier könnte man für die Zeit nach 2020 durchaus noch Hand bieten für Lösungen, da wir nicht wissen, was bis dahin passiert.

Das machen wir vonseiten des Bundesrates aber mit dem neuen CO2-Gesetz. Das wird im nächsten Jahr, nach der UN-Klimakonferenz in Paris, in die Vernehmlassung geschickt. Wir haben bis jetzt nur die Ziele bis 2020 im Gesetz. Die Klimapolitik nach 2020 mit den Zielen bis 2030 bildet einen Bestandteil der neuen Gesetzgebung. Insofern nehmen wir dieses Anliegen dort auf.

Was passiert für die Phase nach 2020? Von den Autoimporteuren ist auch das Anliegen betreffend den Berechnungsmodus für das Poolen ihrer Flotte vorgebracht worden. Das wäre aber alles für die Zeit nach 2020, weil es mit den neuen Klimazielen Schwierigkeiten für die Lieferwagenflotte gibt. Wie man das dann konkret umsetzt - ob es auch ein "phase in" gibt oder ob man bei diesem Richtwert von 2020 bleiben will -, ist Zukunftsmusik. Sie regeln das hier nicht, wenn Sie der Mehrheit folgen; Sie lassen es mit dem angepassten CO2-Gesetz und auch mit einer allfälligen Klimaabgabe, die dann die CO2-Abgabe ersetzt, für die Zeit nach 2020 offen.

Nochmals: Viele wünschen ja Lenkungsabgaben statt Fördergelder. Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe, sie wird bis auf den zweckgebundenen Teil für das Gebäudeprogramm vollumfänglich an die Wirtschaft zurückerstattet.