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Beerli Christine · Ständerat · 2001-12-12

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Zu Artikel 2 Absatz 4: Hier hat Ihre Kommission zusätzlich zu den Vorläuferstoffen auch noch die Hilfschemikalien definiert. Zusätzlich wird der Begriff der Hilfschemikalien auch in Absatz 7 aufgenommen. Um der manchmal sehr raschen Entwicklung im Bereich des Auftretens neuer Betäubungsmittel auf dem Markt folgen zu können, wird in Absatz 7 dem Eidgenössischen Departement des Innern zudem die Kompetenz gegeben, Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe sowie Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien zu bezeichnen. Es stützt sich hierbei in der Regel auf die Empfehlungen der zuständigen internationalen Organisationen.