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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-09-23

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Ich möchte mich noch kurz zum Einzelantrag Fournier äussern. Ein solcher Antrag war bereits in der UREK-NR Thema. Er wurde [PAGE 1005] dort von Nationalrat Favre eingebracht und nach der Diskussion zurückgezogen. Das Modell, das der Nationalrat beschlossen hat - darauf bezieht sich der Einzelantrag Fournier -, sieht einen Sockelbeitrag von 30 Prozent vor, und zwar aus dem Fonds für die Teilzweckbindung. Das heisst gemäss der Formulierung des Nationalrates: Das "Doppelte" steuern die Kantone bei, also gesamthaft 105 Millionen Franken.

Gemäss der Formulierung von Kollege Jean-René Fournier wären es für die Kantone lediglich 70 Millionen Franken. Das heisst: Im einen Fall bedeutet dies eine Gesamtsumme von 405 Millionen Franken, im anderen ist sie auf 370 Millionen Franken reduziert, wobei der Gesamtbetrag dann auch noch tiefer ist als bei der ursprünglichen Variante mit einem Sockelbeitrag von 50 Prozent, die bei uns in der Diskussion von Kollege Luginbühl eingebracht wurde. Beim Antrag der Minderheit Luginbühl mit einem Sockelbeitrag von 40 Prozent beläuft sich die Gesamtsumme auf die genannten 390 Millionen Franken.

Das heisst, die Variante von Jean-René Fournier steht für den tiefsten Betrag, und die Kantone werden wenig in die Pflicht genommen. Das widerspricht der Meinung der Kommissionsmehrheit. Sie hat sich sowohl für eine stärkere Verpflichtung der Kantone als auch für einen insgesamt höheren Gesamtbetrag - nämlich einen von 405 Millionen Franken - ausgesprochen.

Aufgrund diesen Überlegungen, die die Kommission zu ihrem Entscheid gebracht haben, bitte ich Sie, den Einzelantrag Fournier abzulehnen.