Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-09-23
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-09-23
Wortprotokoll
Steuern dienen der Finanzierung der öffentlichen Haushalte und nicht der Förderung ausserfiskalischer Zwecke. Der Bundesrat trug der Opposition der Kantone Rechnung und verzichtete in der Botschaft [PAGE 1007] auf steuerliche Massnahmen, nachdem er sie in der Vernehmlassungsvorlage noch vorgesehen hatte. Der Nationalrat fügte solche Massnahmen wieder ein, und die Mehrheit der UREK-NR übernahm die Regelung mit gewissen Modifikationen.
Die Minderheit beantragt Ihnen, die Streichung von Ziffer 2a vorzunehmen, dies mit folgender Begründung: Das Steuerrecht ist nicht das geeignete Lenkungsvehikel. Es ist zu diesem Zweck ineffizient und vor allem auch intransparent. Die Mitnahmeeffekte sind gegenüber der direkten Förderung höher, und wir haben ja soeben beschlossen, dass eine direkte Förderung im Bereich der Gebäude in der Grössenordnung von 400 Millionen Franken jährlich erfolgen wird. Zudem muss man, wenn man die direkte Förderung nimmt und dann noch mit Steuerabzügen zusätzlich fördert, von einer Doppelförderung sprechen.
Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit will man Energie- und Umweltschutzmassnahmen in der Steuererklärung über vier Jahre abziehen können. Heute ist es ja so, dass man dies periodengerecht über ein Jahr oder - wenn man eine Sanierung über den Jahreswechsel hinweg macht - über zwei Jahre machen kann. Die Kantone lehnen diese Massnahme gemäss Mehrheit ab, weil das Periodizitätsprinzip durchbrochen wird und auch weil sie befürchten, dass steuerlichen Umgehungsmassnahmen Tür und Tor geöffnet würde. Zudem führt diese neue Regelung für die Kantone zu einem beträchtlichen Mehraufwand.
Der Punkt, für den die Kommissionsminderheit noch am ehesten Sympathie gezeigt hat, war jener zur Frage der Ersatzneubauten. Auch aus raumplanerischer Sicht gibt es durchaus Überlegungen, die in die Richtung gehen, dass es wahrscheinlich häufig sinnvoller wäre, wenn bestehende Bauten, die den Ansprüchen eigentlich nicht mehr genügen, abgebrochen und neu aufgebaut würden, als dass man solch alte Hütten saniert.
Hier könnte ein gewisser Anreiz durchaus sinnvoll sein. Es ändert aber nichts an der Grundsatzproblematik, wie ich sie eingangs erwähnt habe. Sollte aber die Minderheit für ihre Fassung eine Mehrheit finden und sollte der Nationalrat diese Frage noch einmal aufnehmen und vielleicht gesondert für diesen Bereich einen Vorschlag machen, wäre das zumindest diskutabel.
Im Moment beantrage ich Ihnen namens der Minderheit und auch namens der Empfehlungen der Finanzdirektoren- und der Energiedirektorenkonferenz, die ganze Ziffer 2a zu streichen.