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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-09-23

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Dieser Artikel ist in der Kommission intensiv diskutiert worden, und ich möchte hier auch zuhanden des Amtlichen Bulletins folgende Ausführungen dazu machen: Das in Artikel 106 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes enthaltene Moratorium ist auf den 30. Juni 2016 befristet. Es lautet im Kernsatz wie folgt: "Abgebrannte Brennelemente dürfen während einer Zeit von zehn Jahren ab dem 1. Juli 2006 nicht zur Wiederaufarbeitung ausgeführt werden." Wird das Kernenergiegesetz also nicht angepasst, heisst dies im Klartext, dass das Moratorium am 30. Juni 2016 ausläuft. Die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufbereitung wäre damit wieder möglich.

Es stellt sich somit die Frage, ob die Wiederaufbereitung erlaubt oder verboten oder aber das Moratorium verlängert werden soll. Die politische Ausgangslage hat sich mit den Beschlüssen des Bundesrates und der eidgenössischen Räte zur Nutzung der Kernenergie geändert. Bereits in der Botschaft von 2001 zum Kernenergiegesetz hatte sich der Bundesrat für ein Verbot der Wiederaufbereitung ausgesprochen. Es steht ausser Zweifel, dass die damaligen Gründe auch weiterhin Gültigkeit haben, denn eine Wiederaufbereitungsanlage hat in der Schweiz keine Chance, realisiert werden zu können. Daher ist es in der Konsequenz auch nicht vertretbar, die Wiederaufbereitung zuzulassen, wenn sie woanders erfolgt.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt Ihnen die Kommission, der Fassung des Nationalrates bzw. der bundesrätlichen Fassung zuzustimmen.