Beerli Christine · Ständerat · 2001-12-12
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
In diesem Artikel werden die Ziele und die Philosophie des Gesetzes festgehalten. Geschützt werden sollen die Gesundheit und die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Suchtbedingte Störungen sind Störungen, die durch ein Suchtmittel hervorgerufen werden. Suchmittelunabhängige Störungen, so genannte Verhaltenssüchte wie z. B. Anorexie oder Bulimie und andere auch, werden in diesem Gesetz nicht behandelt. Der Begriff der suchtbedingten Störung stützt sich auf die Terminologie der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, ICD-10, die von der Weltgesundheitsorganisation der Uno herausgegeben wird. Um eine vollständige Aufzählung zu haben, mussten den Vorläuferstoffen noch die Hilfschemikalien beigefügt werden.