preparatory:AB 18810
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Am 28. September 1997 wurde die rein auf Repression ausgerichtete Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" vom Volk mit 70,7 Prozent Neinstimmen abgelehnt. Am 29. November 1998 erfolgte mit ebensolcher Deutlichkeit, nämlich mit 73,9 Prozent Neinstimmen, die Ablehnung der eine generelle Legalisierung des Drogenkonsums anstrebenden Droleg-Initiative. Damit hat das Volk mit grosser Deutlichkeit die von Bundesrat und Parlament seit Beginn der Neunzigerjahre langsam konkretisierte Viersäulenpolitik im Drogenbereich bestätigt. Die Viersäulenpolitik basiert auf einem pragmatischen Ansatz und gründet auf dem Wissen, dass es im komplexen Bereich des Drogenkonsums und der Drogenabhängigkeit keine einfachen Patentlösungen gibt.
Eine vernünftige und wirksame Drogenpolitik muss sich von verschiedener Seite herkommend an effektive Lösungen herantasten. Sie muss, wie dies Thomas Wallimann in seiner in diesem Jahr erschienenen Dissertation ausdrückt, sowohl menschengerecht als auch sachgerecht sein. Im Zentrum der Drogenpolitik muss der Mensch stehen. Die Respektierung seiner Würde und Freiheit, aber auch seiner Begrenzung und Fehlerhaftigkeit sowie seiner tiefen Sehnsucht nach Glück und Geborgenheit muss bei allen drogenpolitischen Massnahmen gewährleistet sein. Dies bedeutet, [PAGE 972] dass gegen den Utopismus einer heilen Welt die objektive Gesetzlichkeit von Situationen, von politischen und kulturellen Gegebenheiten oder von pharmakologischen Tatsachen in Bezug auf Substanzen berücksichtigt werden muss. Nur wenn in der Drogenpolitik gleichzeitig menschen- und sachgerecht gehandelt wird, besteht die Möglichkeit, dass drogenpolitische Massnahmen umgesetzt werden können. Dies muss mit dem Ziel geschehen, das Leben der Menschen, die durch die Drogenproblematik in irgendeiner Weise betroffen sind, menschenwürdiger zu gestalten. Drogenpolitik muss für den Menschen da sein und nicht umgekehrt.
Der pragmatische Ansatz mit den bekannten vier Säulen - Prävention, Therapie und Wiedereingliederung, Schadenverminderung und Überlebenshilfe sowie Repression und Kontrolle - der Politik von Bundesrat und Parlament hat sich bewährt und wurde durch den positiven Volksentscheid vom 13. Juni 1999 über den Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin ein weiteres Mal bestätigt. Dieser Beschluss ist jedoch bis zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes, längstens jedoch bis 2004 befristet. Auch aus diesem Grund, um also keine der Säulen aus dem Konzept herauszubrechen, drängt sich eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes auf.
Hauptziel der heute zu behandelnden Gesetzesvorlage ist demzufolge die Verankerung der weitgehend unangefochtenen Viersäulenpolitik im Gesetz. Durch die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und der dazugehörigen Vorbereitungshandlungen aufgrund einer Neubeurteilung des Cannabiskonsums und gestützt auf die Empfehlungen des Cannabisberichtes, die Cannabisfrage losgelöst von den anderen Betäubungsmitteln zu behandeln, werden der Konsum von Cannabis und Vorbereitungshandlungen dazu straffrei. Der Stärkung des Jugendschutzes wird grösste Bedeutung beigemessen.
Angesichts der Tatsache, dass der Konsum von Cannabis nicht mehr strafbar sein soll, geht es in erster Linie darum, den Jugendlichen die Botschaft zu vermitteln, dass der Konsum und der Missbrauch von Betäubungsmitteln in jedem Fall unerwünscht bleiben. Im Bereich dieser Interventionen sind die wichtigsten Ziele: gefährdete Jugendliche früh zu erkennen, ihnen Betreuung, Beratung oder Behandlung anzubieten sowie diejenigen, welche Minderjährigen Betäubungsmittel abgeben oder verkaufen, härter zu bestrafen. Durch die gezielte Verstärkung der Repression in ausgewählten Bereichen und mit der Entlastung von Polizei und Justiz von Bagatellfällen durch die Straffreierklärung des Cannabiskonsums sollen klare Prioritäten zugunsten der Bekämpfung des Drogenhandels gesetzt werden. Die beschränkte medizinische Anwendung von Hanf und anderen bisher verbotenen Stoffen soll möglich werden.
Ich bitte Sie mit der einstimmigen Kommission aus all diesen Gründen, auf die Vorlage einzutreten. Ich werde die konkreten Überlegungen zu den einzelnen Revisionsanträgen bei den betroffenen Artikeln einbringen.