preparatory:AB 188107
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-07
Wortprotokoll
Hier ist gegenüber der letzten Beratung ein neuer Buchstabe bbis eingefügt worden. Es handelt sich dabei um einen Antrag seitens des VBS. Es geht dabei um Massnahmen, die es ermöglichen, die Cyberabwehr umzusetzen. Wie bereits beim Eintreten angesprochen, geht es insbesondere im Bereich des militärischen Nachrichtendienstes und der Militärischen Sicherheit darum, eine gewisse Kongruenz zum neuen Nachrichtendienstgesetz zu schaffen. Eine Prüfung durch das Bundesamt für Justiz hat in der Zeit zwischen der Beratung in der Kommission, bei der diese Bestimmung in letzter Minute vorgebracht wurde, und der Beratung im Nationalrat keine Berücksichtigung mehr gefunden. Die Integration der Änderung ins Militärgesetz erfolgte nun durch unsere Kommission.
Mit dieser Regelung können somit in Zukunft durch die Armee entsprechende Massnahmen getroffen werden, analog dem zivilen Nachrichtendienst. Diese Formulierung erlaubt es, dass die Armee im Aktivdienst für derartige Massnahmen keine Bewilligung durch den Bundesrat mehr braucht. Es ist sinnvoll, wenn nun der Nachrichtendienst des Bundes wie auch derjenige der Armee die gleichen Instrumente sowie das gleiche Bewilligungsverfahren anzuwenden haben. Im Gegensatz zum Nachrichtendienstgesetz ist hier jedoch keine Zustimmung durch ein Bundesgericht notwendig. Dem hat auch das Bundesamt für Justiz in dieser Form zugestimmt.