Eder Joachim · Ständerat · 2015-09-07
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-07
Wortprotokoll
Da eine Differenz zum Nationalrat besteht und das Anliegen relativ viel zu reden gab, fühle ich mich verpflichtet, Ihnen namens der Kommission einige wenige Ausführungen zu machen.
Die Motion verlangt ja, bürokratische Hürden für den Bau und Betrieb von Kindertagesstätten seien zu beseitigen. Wir haben die Verantwortlichen der Verwaltung an der Sitzung vom 30. April 2015 mit diversen kritischen Fragen konfrontiert. Diese wurden gesamthaft zufriedenstellend beantwortet. So führte Michael Beer, Vizedirektor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), unter anderem Folgendes aus:
1. Aus Sicht des Bundesrates werden die Vorschriften nicht unverhältnismässig angewandt; andernfalls hätten wir interveniert, denn wir haben gegenüber den kantonalen Vollzugsbehörden ein Weisungsrecht. Es liegen auch keine Klagen von Betroffenen vor.
2. Die kantonalen Behörden sind sensibilisiert; der verhältnismässige Vollzug ist bei allen Treffen und auch bei den Weiterbildungsveranstaltungen immer ein Thema.
3. Die bürokratischen Hürden sind beseitigt; eine Kinderkrippe muss mit Blick auf das Lebensmittelgesetz lediglich den Vollzugsstellen gemeldet sein, damit ab und zu Kontrollen stattfinden können. Da Kinder eine sensible Gruppe sind, muss eine gewisse Hygiene sichergestellt sein.
4. Der Vollzug ist nicht in allen Kantonen gleich. Das ist auch nicht erforderlich. Es gibt unterschiedliche Kindertagesstätten mit unterschiedlichen Anforderungen. Der Vollzug muss allerdings angepasst sein: Sind in einer Tagesstätte nur fünf Kinder vorhanden und werden nur kalte Mahlzeiten angeboten, ist er ganz anders als bei einer Tagesstätte mit dreissig Kindern und unterschiedlichen Produkten.
An der Sitzung vom 2. September 2015 wurden die vorliegende Motion und die Frage der Abschreibung bzw. Nichtabschreibung nochmals thematisiert. Grund dazu bot der Umstand, dass der Nationalrat am 15. Juni dieses Jahres beschlossen hatte, die Motion nicht abzuschreiben.
Nach nochmaliger Diskussion beantragt Ihnen unsere WBK einstimmig, den Vorstoss 11.4028 abzuschreiben. Thomas Lüthi, wissenschaftlicher Mitarbeiter des BLV, informierte uns ergänzend zu den von mir bereits erwähnten Tatsachen, dass im Rahmen der laufenden Revision des Lebensmittelrechts Massnahmen vorgeschlagen werden, die im Sinne der Motion sind. Diese beinhalten beispielsweise auf Ebene der Gesetzgebung erleichterte Anforderungen für Kleinstbetriebe im Bereich der Selbstkontrolle - Kinderkrippen gelten als solche Kleinstbetriebe. Sie beinhalten auch eine Reduktion bei der Dokumentation der Selbstkontrolle solcher Betriebe. Auch unter dem neuen Lebensmittelrecht bestehen für den kantonalen Vollzug Möglichkeiten, eine verhältnismässige Umsetzung der Anforderungen zu gewährleisten. Zudem wird künftig in besonders leichten Fällen, und das ist neu, auf das Erheben von Gebühren verzichtet werden können.
Die Verantwortlichen sind sich nach Ansicht der Kommission bewusst, dass bei Kleinstbetrieben ein schmaler Grat zwischen sinnvollen Anforderungen und unnötigen [PAGE 691] bürokratischen Hürden besteht. Die zuständigen Organe sind bestrebt, ihre diesbezügliche Verantwortung wahrzunehmen. Die erwähnten Vorschläge befinden sich zurzeit in der Anhörung, welche noch bis Ende Oktober dauert.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens unserer Kommission, am Beschluss vom 3. Juni dieses Jahres festzuhalten und die Motion im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrates abzuschreiben.