Engler Stefan · Ständerat · 2015-09-23
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23
Wortprotokoll
Wir behandeln das Geschäft 15.019 betreffend die Standortförderung 2016-2019 zum zweiten Mal in der Differenzbereinigung. Eine Differenz ist noch verblieben. Sie betrifft, nein, nicht die Landeswerbung, sondern den Bundesbeschluss 1 über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für kleine und mittelgrosse Unternehmen für die Jahre 2016 bis 2019.
Der Nationalrat weigert sich hartnäckig - dieses Mal mit 96 zu 85 Stimmen, und das gegen den Antrag der Mehrheit der nationalrätlichen WAK -, wie vom Bundesrat beantragt für diesen Bereich der Standortförderung 17,7 Millionen Franken für die Jahre 2016 bis 2019 zu bewilligen. Der Nationalrat hält an einem reduzierten Verpflichtungskredit von 12,4 Millionen Franken fest.
Unsere Kommission hat heute Vormittag erneut getagt und beantragt Ihnen, ein weiteres Mal am bundesrätlichen Zahlungsrahmen von 17,7 Millionen Franken festzuhalten, dies aus der Überlegung heraus, dass das E-Government im Rahmen der Standortpromotion einen wesentlichen Bestandteil dafür darstellt, gerade den vielen KMU in unserem Land eine Anlaufstelle zu bieten, die es ihnen ermöglicht, ohne allzu grossen administrativen Aufwand zu einer Vielzahl an Informationen zu kommen.
Ich habe mich konkret erkundigt, was für Projekte unter E-Government in den vergangenen vier Jahren bearbeitet wurden und was für die nächste Periode angedacht ist. Es geht darum, dass bestehende Angebote weiterbetrieben, weiterentwickelt werden sollen. Es handelt sich um das KMU-Portal, um das Gründerportal Startbiz, aber auch um die Bewilligungsdatenbank und weitere digitale Angebote für die KMU.
Vor allem sollen in der nächsten Periode jetzt aber zwei Projekte an die Hand genommen und weiterentwickelt werden können: Das sind der One-Stop-Shop und der Identitätsverbund Schweiz. Unser Wirtschaftsminister hat wiederholt darauf hingewiesen, dass es für ihn ein wichtiges Anliegen ist, in diesen beiden Bereichen Fortschritte erzielen zu können; er spricht von Deregulierung, von Entrümpelung, von Überbordwerfen unnötiger administrativer Hürden. Wenn betreffend die Standortförderung jetzt ein solches Angebot auf dem Tisch ist, dann muss man konsequenterweise auch die dafür nötigen Mittel sprechen.
Der One-Stop-Shop soll den Unternehmen unterschiedliche Behördengänge medienbruchfrei auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene anbieten. Zweck dieser Anlaufstelle ist, dass alle Behördengänge für Unternehmen online an einer virtuellen Stelle ausgeführt werden können. Notabene sind auch die Kantone daran, ähnliche Plattformen einzurichten. Ich bin überzeugt, dass der Bund gute Schrittmacherdienste leisten kann, auch für die Kantone. Das Ziel dieser One-Stop-Shop-Strategie ist, dass die zehn am meisten von den Unternehmen nachgefragten elektronischen Behördenleistungen online genutzt werden können. Um dieses Projekt der E-Government-Strategie Schweiz weiterzuführen und zu einem Abschluss zu bringen, braucht es die beantragten Mittel. Ich erkläre Ihnen das deshalb jetzt in der zweiten Runde der Differenzbereinigung, weil wir uns in der Kommission gefragt haben, ob wir es wirklich in dieser Frage auf eine Einigungskonferenz ankommen lassen wollen. Wir haben uns entschieden, dass das Projekt von derartiger Bedeutung ist, dass wir auch eine Einigungskonferenz in Kauf nehmen.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission ohne Gegenstimme, an der bundesrätlichen Vorgabe von 17,7 Millionen Franken festzuhalten.