Föhn Peter · Ständerat · 2015-09-23
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-23
Wortprotokoll
Meine beiden Vorstösse, die vorliegende Motion und dann das Postulat, gehen eigentlich in eine ähnliche Richtung wie die vorhergehende Motion der Finanzkommission, die Herr Altherr soeben begründet hat: Es geht ums Bundespersonal.
Herr Altherr hat gesagt, es könnten dann Koordinationslösungen angestrebt werden, wenn auch andere Vorstösse angenommen würden; er hat von der Motion Müller Leo 15.3224 im Nationalrat gesprochen. Meinerseits könnte ich jetzt natürlich dem Bundesrat mit meinen Vorstössen noch das entsprechende Werkzeug an die Hand geben, damit er eben auch die Umsetzung der Motion der FK noch viel leichter bewerkstelligen könnte. Mit dieser Motion, wie ich sie vorschlage, beauftrage ich den Bundesrat, das Personalrecht an das Obligationenrecht anzupassen. Weshalb?
Obwohl der Beamtenstatus eigentlich abgeschafft ist, gibt es nach wie vor unzählige Privilegien für die Staatsangestellten, die uns jährlich viel Geld kosten und vom Steuerzahler bezahlt werden müssen. So wird beim Bund jede einzelne Minute über 42 Stunden in der Woche minutiös verrechnet und ausbezahlt. Für den Vaterschaftsurlaub gibt es zehn statt wie in der Privatwirtschaft üblich zwei bis vier Tage. Ab Lohnklasse 24 dürfen Angestellte zudem ein bezahltes Sabbatical von mehreren Wochen nehmen.
Bereits im Jahre 2004 hatten wir im Stände- und im Nationalrat eine Motion angenommen, welche auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wurde. Passiert ist äusserst wenig. Die Behandlungsfrist wurde verlängert, die Diskussion wurde verschoben, schliesslich wurde der Vorstoss abgeschrieben, weil er zu lange hängig war. Was damals schon gültig war, ist heute noch dringender nötig. Ich habe ja vorletzte Woche schon darüber gesprochen, dass wir uns einigermassen dem wirtschaftlichen Umfeld anpassen sollten. Es geht mir einmal mehr um die Rahmenbedingungen des Personals, egal, wo es arbeitet. Es geht mir um ähnlich lange Spiesse der Angestellten, sei es eben in der Verwaltung, im Öffentlichkeitsbereich oder in der allgemeinen Wirtschaftswelt, in einem Grossbetrieb oder in einem KMU. Es geht mir aber auch um die Finanzen respektive den Bundeshaushalt.
Nach dem Entscheid der Nationalbank vom 15. Januar dieses Jahres ist es natürlich - wie ich es schon gesagt habe - noch dringender, dass das Bundespersonalrecht dem Obligationenrecht angepasst wird, und zwar, so meine ich, noch stärker als bis anhin. Für alle diese Sonderprivilegien der Staatsangestellten gibt es in der heutigen Zeit kaum Argumente. Dies gilt übrigens nicht nur für den Bund, sondern auch für Kantone und Gemeinden. Mit einer Abschaffung dieser Privilegien könnten wir zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Effizienzsteigerung des Beamtenapparates und Einsparungen von jährlich vielen Millionen Franken. Die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen der Anstellungsbedingungen des Bundespersonals sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, gehen mir aber zu wenig weit.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zur Motion, die er übrigens ablehnt, dass wir eben das liberalste Personalgesetz für öffentlich-rechtliche Angestellte in Europa hätten. Ich vergleiche nicht mit Europa, sondern mit der Schweiz, und persönlich vergleiche ich natürlich auch mit meiner Unternehmung. Ich glaube, wir könnten hier wieder einmal etwas machen. Dass die verfassungsrechtlichen Schranken bezüglich Kündigungen, die der Bundesrat hier auch anspricht, mit der Motion nicht beachtet würden, sehe ich ganz anders. Und wenn wir, ich sage es noch einmal, Vergleiche anstellen, sollten wir sie nicht nur mit Europa - man darf das schon vergleichen -, sondern auch mit inländischen Versicherungen, Banken usw. anstellen. Ich glaube, hier müssten wir Nägel mit Köpfen machen.
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen. Für die Verwaltung sollten nämlich die gleichen bewährten sozialpartnerschaftlichen Regeln gelten wie für die Privatwirtschaft. Neben den zusätzlichen Kosten führt die immer noch bestehende Privilegierung auch zu Wettbewerbsverzerrungen. Das höre ich nicht nur von der Privatwirtschaft, sondern auch von Kantonen, dass der Bund immer wieder gute Leute mit dem sehr, sehr hoch angesetzten Lohngefüge - damit spreche ich die gesamten Lohnkosten an - abwirbt. Gerade angesichts der düsteren Finanzperspektive sind Einsparungen nötig, wann und wo immer man sie vornehmen kann.
Ich bitte Sie noch einmal, dieser Motion zuzustimmen.