Janiak Claude · Ständerat · 2015-09-23
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-23
Wortprotokoll
Beim unbegleiteten kombinierten Verkehr verfolgt die Gesetzgebung das Ziel, dass Container auf der Schiene so nahe wie möglich zum Endkunden gebracht werden und deshalb nur die letzte Meile auf der Strasse zurücklegen sollen. Als Anreiz wird Fuhrunternehmern für die Strecke zwischen dem Terminal im Inland und dem Endkunden, dem sie den Container zustellen, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zurückerstattet. Wir haben nun bei der Grenze bei Basel eine etwas absurde Situation. Wer bei der Deutschen Umschlaggesellschaft Schiene-Strasse (Duss) einen Container abholt und ihn in die Schweiz transportiert, begeht wegen der Lage im [PAGE 1030] Ausland keine Kabotage. Duss wird aber punkto LSVA als Inland behandelt. Dass dieser an sich unerwünschte Transport noch zusätzlich mit der Rückerstattung der LSVA vergünstigt wird, ist meines Erachtens absurd. Die LSVA-Rückerstattungsberechtigung des Terminals Basel-Weil am Rhein schafft einen Anreiz, Verkehre ab dem grenznahen Ausland ausschliesslich auf der Strasse in die Schweiz zu führen. Ein Strassentransport ab dem Umschlagbahnhof Basel-Weil am Rhein wird durch die LSVA-Rückerstattung finanziell honoriert.
Diese Situation möchte ich mit der Motion korrigieren. Damit sind die LKW-Transporteure mit deutlich günstigeren Kostenstrukturen aus dem Ausland als schweizerische Marktakteure zugelassen. Der ohnehin harte Wettbewerb sollte nicht zusätzlich mit staatlichen Geldern in Form der LSVA-Rückerstattung zuungunsten des Schienengüterverkehrs intensiviert werden. Es gibt keinen Grund, an der Ausnahmeregelung für den Umschlagbahnhof Basel-Weil am Rhein festzuhalten. Ein Ausschluss aller grenznahen ausländischen KV-Terminals von der LSVA-Rückerstattungsberechtigung wäre eine sinnvolle Rechtsvereinheitlichung. Ich danke dem Bundesrat, dass er bereit ist, diese Motion entgegenzunehmen und somit diese absurde Situation, die auch dem Verlagerungsziel widerspricht, zu beseitigen.