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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-23

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-23

Wortprotokoll

Ich bin mit Ihnen einig, ich kann alles nachvollziehen, was Herr Ständerat Schmid gesagt hat. Wenn man eine gesetzliche Regelung als unglücklich ansieht, kann man das Gesetz für die Zukunft ändern oder zumindest einmal darüber diskutieren und eine Änderung vorschlagen. So weit bin ich also mit Ihnen einverstanden. Dann gibt es auch eine gesetzliche Klärung. Allerdings braucht es eine solche eigentlich gar nicht, denn wir haben die Klärung schon seit dem Jahre 2011. Die Bestimmungen des heutigen Gesetzes sind also geklärt.

Was Sie wollen, ist eine andere Regelung. Darüber kann man sprechen. Für die Zukunft kann man ein Gesetz ändern, aber für die Vergangenheit kann man das nicht tun. Wenn wir in unserem Rechtsstaat damit anfangen, bei in Kraft gesetzten Gesetzen, deren Auswirkungen uns nicht gefallen, zu sagen, wir machten ein neues Gesetz, um diese Auswirkungen für die Dauer bis zur Ausserkraftsetzung des [PAGE 1029] alten und bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes zu regeln, bewegen wir uns auf Glatteis. Ich habe grösste Bedenken, wenn man solche Zeichen setzt. Für die Zukunft können wir etwas neu regeln. Aber wir können das nicht auch für die Vergangenheit neu regeln und sagen, wir würden denjenigen etwas bezahlen, die zwar ein abgeschlossenes Verfahren hinter sich hätten, dessen Ergebnis aber noch nicht in Rechtskraft erwachsen sei - und zwar aus Gründen der "Rechtssicherheit", im Sinne einer Übergangsbestimmung, obwohl das Gesetz etwas anderes sagt. Es gibt sehr viele Fälle, in denen bezahlt wurde und bei denen das Ergebnis des Verfahrens in Rechtskraft erwachsen ist. Diese Verfahren können Sie nicht wiederaufleben lassen.

Wir fahren am besten, wenn wir sagen: Wir haben ein Gesetz - das ist in Kraft und das gilt. Es gefällt uns möglicherweise nicht, wie in diesem Fall, weshalb wir es ändern müssen. Aber wir können es nicht rückwirkend ändern. Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn wir auch andere Gesetze rückwirkend ändern würden. Wir würden ein fürchterliches Theater veranstalten. Ich möchte Sie einfach bitten, diese Rückwirkung nicht zu beschliessen. Suchen wir eine Lösung mit einem neuen, mit einem geänderten Gesetz. Wenn Sie keine Verwirkungsfrist wollen, setzen wir eine Ordnungsfrist und schauen uns die Änderung dann an. Dann möchte ich Sie aber bitten, keine Ordnungsbusse von 5000 Franken zu erheben; das wäre für die Fälle, die hier angesprochen sind und bei denen es um Steuern in Millionenhöhe geht, schon etwas gar tief. Darüber kann man sprechen - aber mit Blick auf die Zukunft. Für die Vergangenheit können Sie Gesetze nicht ändern.