Fetz Anita · Ständerat · 2015-09-23
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-23
Wortprotokoll
Ich leiste hier beim Eintreten meinen ganzen Beitrag und verzichte nachher in der Detailberatung auf eine Wortmeldung.
Wir sollten hier nicht nochmals den gleichen Fehler machen wie bei der Unternehmenssteuerreform II. Die Mehrheit der WAK ist drauf und dran, den genau gleichen Meccano einzuführen. Wofür gibt es das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer? Es ist ein Entgegenkommen für grosse Konzerne, damit sie eine Erleichterung bei der Berechnung haben. Sie können die Verrechnungssteuerpflicht auf ausgeschütteten Dividenden mit einer Meldung erfüllen. So weit, so gut. Es handelt sich somit klar um ein Entgegenkommen gegenüber den Steuerpflichtigen. Dagegen haben wir nichts. Wir sind immer für schlüssige und zügige, nichtbürokratische Verfahren. Die Steuerpflichtigen müssen die Verrechnungssteuer nicht entrichten und dann wieder zurückfordern, sie können die Pflicht eben mit dieser Meldung erfüllen. Voraussetzung dafür ist ganz klar, dass der steuerbare Ertrag innert 30 Tagen seit Entstehung der Steuerforderung deklariert wird.
Ich meine, von einem Konzern, der ja meistens über eine ausgebaute Abteilung verfügt, die solche Sachen macht, kann man eigentlich erwarten, dass das amtliche Erhebungsformular innert 30 Tagen eingereicht werden kann. Aber wir haben nichts dagegen, diese Frist auf 90 Tage zu erweitern. Damit haben wir kein Problem.
Die Minderheit vertritt hier nicht nur die Position des Bundesrates, sondern auch der Kantone, die sich in der Vernehmlassung gegen die Version gewendet haben, die jetzt die Mehrheit will. Wir sind mit der Frist von 90 Tagen jedoch einverstanden.
Es ist schon interessant, dass der Mehrheitssprecher kein Wort darüber verloren hat, zu was das Ergebnis der Kommissionsberatung führt: Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, dann stimmen Sie einem Ausfall von etwa 600 Millionen Franken zu. Ich habe Ihnen gesagt, dass das die Dimension der Unternehmenssteuerreform II hat. Das können Sie einfach nicht machen, angesichts der Aussichten, die der Bundeshaushalt hat. Sie wissen ganz genau, dass wir in der nächsten Legislatur über ein sehr "grobes" Sparprogramm verhandeln müssen. Wenn Sie hier jetzt nochmals um 600 Millionen Franken aufstocken, müssen Sie das dann Ihren Kantonen erklären. Dann müssen Sie auch den Steuerzahlern erklären, dass sie jetzt entweder höhere Steuern zu bezahlen haben oder weniger Dienstleistungen bekommen, dies damit Grosskonzerne sich nicht an die Regel der 90 Tage halten müssen, und das Ganze auch noch rückwirkend. Das kann man einfach nicht erklären!
Deshalb bitte ich Sie, nicht zuletzt auch aus Gründen der Rechtssicherheit, dem Antrag des Bundesrates zu folgen. Das ist in diesem Fall leider der Antrag der Minderheit. Die WAK-Sitzung war ja hoch interessant; wir waren in Solothurn, als wir darüber entschieden haben. Wir haben uns über die Unternehmenssteuerreform III unterhalten, eine Mehrheit der Kommission hat die Standortförderung auch wieder locker aufgestockt, und dann, sozusagen als Finale, hat man dazu noch einen Ausfall von 600 Millionen Franken beschlossen. Das war die teuerste WAK-Sitzung aller Zeiten - aller Zeiten - für den Bundeshaushalt!
Ich bitte Sie, hier den Bundesrat zu unterstützen. Die Konzerne erhalten damit Rechtssicherheit. Die 90 Tage sind okay, dagegen wehrt sich niemand, aber weiter gehen sollten Sie in dieser Frage nicht.