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preparatory:AB 188266

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-23

Wortprotokoll

Wir haben ja den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen, und wir haben soeben beschlossen, dass keine neuen Kernkraftwerke gebaut werden. Herr Eberle, Sie sagen, die Spielregeln sollten nicht geändert werden, aber damit wurde natürlich ein Teil der Spielregeln geändert. Gerade wegen dieser Änderung haben sich auch die Rahmenbedingungen für die letzte Phase des Betriebes geändert, und darum sind wir aufgerufen, dafür einen verbindlichen Rahmen zu gestalten.

Wir haben also den schrittweisen Ausstieg beschlossen, und das wirft jetzt die Frage auf, wie das Ende des Betriebes gestaltet wird. Ein Punkt ist klar und unbestritten: Die Sicherheit ist nicht verhandelbar. Das ist klar. Das war vor dem Entscheid, schrittweise auszusteigen, so, und das ist jetzt, mit dem Entscheid, schrittweise auszusteigen, so. Nur gab es vorher, und darauf hat das Ensi sehr früh aufmerksam gemacht, einen Planungshorizont. Es war klar, dass nach der Betriebsdauer - angenommen wurde eine Betriebsdauer von 40 bis 50 Jahren - ein Ersatz durch neue Anlagen geplant war. Das hat sich jetzt geändert. Damit gibt es diesen Planungshorizont, wie es ihn vorher gegeben hat, nicht mehr, und es ist jetzt die Frage, wie diese Phase gestaltet wird.

Vorgestern hat die Frau Bundesrätin zu Recht darauf hingewiesen: Niemand von uns ist AKW-Experte, ist Expertin oder Experte in diesen Fragen. Darum müssen wir ja vertrauen. Wir müssen vertrauen auf die Expertinnen und Experten, auf Institutionen, die mit dieser schwierigen Aufgabe befasst sind - wie das Ensi, das als unabhängige Aufsichtsbehörde für die Kontrolle und die Aufsicht zuständig ist. Mir geht es so: Ich muss vertrauen. Und für mich war es sehr eindrücklich, vom Ensi zu hören, warum und in welcher Art und Weise es für die letzte Betriebsphase dieser Anlagen eben Rahmenbedingungen braucht.

Zum Glück hat Verena Diener nochmals darauf hingewiesen, dass das Ensi bereits 2012 darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Regelung der Restlaufzeit der AKW von der Politik an die Hand genommen werden muss. Wir haben die entsprechenden Schreiben erhalten, und wir sehen darin, warum das aus Sicht des Ensi nötig ist. Damals wurde wortwörtlich gesagt, es solle verhindert werden, dass der Betrieb der Kernkraftwerke "einfach ausgefahren" werde.

Im Jahr 2013 wurden dann die Pläne konkreter: In einer Medienmitteilung wurde seitens des Ensi nochmals dazu Stellung genommen und gesagt, es müsse sichergestellt sein, dass die Sicherheitsmargen der Kernkraftwerke auch im Langzeitbetrieb wesentlich über den gesetzlichen Minimalstandards - also jenen Kriterien, die zu einer Ausserbetriebnahme führen würden - lägen. Diese Bestimmungen fehlten heute im Gesetz; das war der Stand 2013.

Dann wurde dieses Langzeitbetriebskonzept ausgearbeitet. Was heisst das? Ab dem 40. Betriebsjahr wird der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke für die nächsten zehn Jahre jeweils an das Vorlegen eines Betriebskonzeptes geknüpft. Das ist das, was das Langzeitbetriebskonzept vorsieht. Nach diesem Konzept sollen die Betreiber von Kernkraftwerken gegenüber dem Ensi als Aufsichtsbehörde den Nachweis erbringen, dass auch über die verbleibende Betriebszeit hinweg diese Sicherheitsmargen, die nötig sind, immer garantiert werden können.

Das ist die Ausgangslage; wir stehen jetzt in der Verantwortung, darüber zu entscheiden. Die entsprechenden Fragen dazu - Herr Eberle - konnten wir an verschiedenster Stelle einbringen, und wir haben Antworten darauf erhalten. Zur Umsetzbarkeit der neuen gesetzlichen Regelung hat das Ensi Stellung genommen. Auch die Frage, was in Bezug auf die Sicherheit festgehalten werden muss, wurde beantwortet. Die Antwort war klar: Dieses Langzeitbetriebskonzept stellt einen Gewinn für die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke dar.

Ich weiss nicht, warum Sie zur Aussage gelangen, es seien Fragen nicht beantwortet worden. Wir konnten diese Fragen stellen. In meinen Augen hat das Ensi sehr deutlich klargemacht, warum eben im Moment die Kompetenzen nicht gegeben sind, um die Einhaltung dieser Sicherheitsmargen sicherzustellen. Der Planungshorizont, wie er vor dem Ausstiegsentscheid existierte, hat sich eben geändert.

Das sind eigentlich alles sehr sicherheitstechnische Fragestellungen. Nun gibt es aber natürlich auch den politischen Kontext, in dem wir uns befinden. Da kann ich nur bestätigen, dass es nebst der Idee, den Langzeitbetrieb mit einem Konzept zu gestalten, eine andere Idee gibt, nämlich eine [PAGE 1017] Befristung vorzusehen. Es gibt eine Volksinitiative, welche die Befristung auf 45 Jahre vorsieht, und es gibt weitere Terminvorschläge in der Gesetzesvorlage. Diese haben mit dem vorliegenden Antrag nichts zu tun, das sind getrennte Forderungen. Hier geht es um das Langzeitbetriebskonzept, es ist in dem Sinne eine Alternative zur Befristung. Es gibt also andere Planungshorizonte mit unterschiedlich vielen Jahren Befristung. Das ist die eine Seite. Das wird von der Mehrheit der Kommission abgelehnt, man will keine Befristung.

Dann gibt es die Möglichkeit - das ist das, was wir hier diskutieren -, anstelle einer Befristung eben dieses Langzeitbetriebskonzept vorzusehen. Es wurde gesagt, dass damit etwas wie eine neue Systematik eingeführt wird. In Tat und Wahrheit geht es aber um nicht viel anderes als um das, was wir mit den periodischen Sicherheitsüberprüfungen bereits kennen. Rechtlich gesehen ist das das Gleiche, aber eben mit einem höheren Mass an Verbindlichkeit aufgrund der Aussage, dass die heutigen Kompetenzen nicht genügend sind.

Meines Erachtens ist es ganz wichtig, dass wir die Sicherheitsbestimmungen so hochhalten, dass bis zum letzten Tag des Betriebes eines Kernkraftwerkes gewährleistet werden kann, dass es diese Sicherheitsmarge gibt, die für die Bevölkerung und für uns alle ganz wichtig ist. Es geht auch um eine politische Antwort darauf, wie wir das Ende des Betriebes gestalten wollen. Man kann das glaubwürdig beantworten, indem man einen Termin festsetzt. Ich sehe die finanzielle Verantwortung, welche auf die öffentliche Hand zukommt; ich sehe die Versorgungssicherheit, die wir gewährleisten wollen. Darum habe ich ein gewisses Verständnis, wenn gegenüber einer Befristung Vorbehalte bestehen. Ich habe aber kein Verständnis dafür, dass man sagt, man wolle keine Befristung, man wolle gar nichts, und dass man es dabei belässt und für den Rest der Betriebszeit keine Bedingungen bestimmt, obwohl sich die Rahmenbedingungen geändert haben. So geben wir politisch und gegenüber der Bevölkerung eine ungenügende Antwort.

Ich möchte Sie bitten, dem Minderheitsantrag Diener zuzustimmen und damit auch diese Lücke zu schliessen, die wir hätten, wenn wir die Frage ganz offenliessen; wir würden damit eben auch keine Antwort auf die Frage geben, ob es eine Befristung braucht oder nicht. Der Nationalrat geht hier einen Mittelweg - übrigens ohne den Ausdruck "steigende Sicherheitsanforderungen" miteingebaut zu haben, Herr Eberle, das steht nicht drin. Der Nationalrat schlägt hier einen gangbaren Kompromiss vor. Man kann auch weiter gehen. Aber wenn wir gar nichts machen, stossen wir in der Bevölkerung auf wenig Verständnis.